JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 09 / 2005
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | WEG, ZPO |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Berichtigung, Beschwerde |
| Leitsatz: | Zur Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen im wohnungseigentumsrechtlichen Beschwerdeverfahren ergangenen Berichtigungsbeschluss. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 439/05 | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Gemeinschuldner, Schmerzensgeld, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Absonderungsrecht, Zwangsvollstreckung, Freistellungsanspruch, Analogie |
| Leitsatz: | 1. Steht dem Gemeinschuldner ein Anspruch gegen einen Dritten auf Freistellung von einer deliktischen (hier: Schmerzensgeld-) Forderung eines Insolvenzgläubigers zu, ist der Insolvenzverwalter nicht gehindert, den Anspruch für die Masse geltend zu machen und den begünstigten Gläubiger auf die Insolvenzquote zu verweisen. 2. Mangels Regelungslücke ist eine Analogie zu § 157 VVG nicht möglich. Ebenso steht dem begünstigten Gläubiger ein Absonderungsrecht in Analogie zu § 51 InsO nicht zu. Zwar ist der Begünstigte im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung gemäß den §§ 399 BGB, 851 ZPO als einziger Gläubiger zur Pfändung des Freistellungsanspruchs berechtigt und damit in einer anderen Absonderungsrechten vergleichbaren Situation. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 57, 78;ZIP 93, 1656; zuletzt NZI 01, 539) führt dies aber nicht zu einer Privilegierung auch in der Insolvenz des Befreiungsgläubigers. 3. Da der Gesetzgeber in Kenntnis dieser Rechtsprechung bei der Einführung der Insolvenzordnung und späteren Änderungen kein entsprechendes Absonderungsrecht des Freistellungsbegünstigten geschaffen hat, fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke, die durch Analogie ausgefüllt werden könnte. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 10 U 241/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsabwehrklage, Rechtsschutzbedürfnis, Berufung |
| Leitsatz: | Für eine neben einer zulässig eingelegten Berufung erhobene Vollstreckungsgegenklage fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein weitergehender Rechtsschutz als im Berufungsverfahren nicht erlangt werden kann. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 42/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Ladung, Bestimmtheit, Rechtsverfolgung |
| Leitsatz: | 1. Der Inhalt der Bezeichnung des Beschlussgegenstandes in der Ladung im Sinne des § 23 Abs. 2 WEG richtet sich nach dem berechtigten Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer; an die Bezeichnung dürfen grundsätzlich keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. In der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung, insbesondere dann, wenn die Wohnungseigentümer aufgrund einer früheren Beratung, einer vormaligen Beschlussfassung oder aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens bereits mit der betreffenden Angelegenheit vertraut sind. Es ist nicht erforderlich, bereits den Inhalt eines beabsichtigten Beschlusses oder einen konkreten Beschlussantrag mitzuteilen. 2. Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer Bezug auf ein bestimmtes Ereignis oder einen bestimmten Gegenstand, so erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass der in Bezug genommene Gegenstand mit hinreichender Sicherheit bestimmbar ist. 3. Ein Eigentümerbeschluss, in dem die Ergreifung rechtlicher Schritte gegen einen Miteigentümer geregelt wird, entspricht dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der von dem Beschluss in Bezug genommene Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 452/05 | |