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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum08 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 08 / 2005



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 391/05 vom 19.08.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Wirtschaftsplan, Zurückbehaltungsrecht, Nichtigkeit, Einladung, Versammlung, Wohnungseigentümerversammlung
Leitsatz:1. Die Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentümerversammlung führt grundsätzlich noch nicht zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse.

2. Wegen angeblich fehlerhafter Jahresabrechnungen kann kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber laufenden Hausgeldzahlungen auf Grund eines Wirtschaftsplans geltend gemacht werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 391/05



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 VAs 36/05 vom 19.08.2005

Rechtsgebiete:EGGVG, StPO
Schlagworte:Akteneinsicht, Beschuldigter, Ermittlungsverfahren, Verweigerung, Rechtsbehelf
Leitsatz:1. Die Zulässigkeit des Rechtswegs nach den §§ 23 ff. EGGVG gegen Akteneinsichtsanträge des Beschuldigten ablehnende Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ist nach der Neuregelung des § 147 StPO nicht mehr gegeben, weil nunmehr in § 147 V 2 StPO der Rechtsbehelf des Antrages auf gerichtliche Entscheidung nach Maßgabe des § 161 a III StPO vorgesehen und diese Regelung abschließend ist.

2. Auch bei einer willkürlichen Verweigerung der Akteneinsicht vor Abschluss der Ermittlungen gegenüber einem nicht inhaftierten Gefangenen kommt nur (noch) Rechtsschutz in analoger Anwendung des § 161 a III StPO in Betracht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 VAs 36/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 210/03 vom 18.08.2005

Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Schlagworte:Wohnungseigentum, Vollstreckungsklausel, Rechtsnachfolge
Leitsatz:1. Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel eines Gerichts im Wohnungseigentumsverfahren findet gemäß § 45 Abs. 3 WEG nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung statt. Die Verweisung umfasst das gesamte achte Buch der Zivilprozessordnung, also auch die Vorschriften über die Vollstreckungsklausel. Soweit danach Klagen bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erheben sind, richtet sich das gesamte Verfahren des Wohnungseigentumsgerichts nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies gilt auch für das Verfahren nach § 768 ZPO.

2. Zur Frage der Rechtsnachfolge im Sinne der §§ 727, 325 ZPO im Hinblick auf wohnungseigentumsrechtliche Zahlungsansprüche bei Veräußerung des Wohnungseigentums
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 210/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 182/05 vom 18.08.2005

Rechtsgebiete:GBO, WEG
Schlagworte:Veräußerungsbeschränkung, Verwalterzustimmung, GbR, Wohnungseigentümergemeinschaft, Verwalter
Leitsatz:1. Die Bestellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit aus Rechtsgründen nicht mehr unwirksam (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von BGH V. Zivilsenat, Beschl. v. 18.05.1989 -V ZB 4/89- BGHZ 107, 268).

2. Den Anforderungen an den Nachweis der Verwaltereigenschaft ist jedenfalls Genüge getan, wenn außer dem Versammlungsprotokoll der Wohnungseigentümer mit dem Bestellungsbeschluss ein öffentlich beglaubigter Gesellschaftsvertrag und die notariell beurkundete eidesstattliche Versicherung der Gesellschafter über den Gesellschafterbestand der GbR dem Grundbuchamt vorgelegt wird.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 182/05


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