JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 08 / 2005
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Empfangsbekenntnis, Stempel, Berufung, Berufungsfrist, Wiedereinsetzung, Beweislast |
| Leitsatz: | 1. Zur Darlegungs- und Beweislast eines Berufungsklägers, der sich gegen die drohende Verwerfung seiner Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist wendet, indem er behauptet, der Datumsstempelabdruck neben der Unterschrift seines Prozessbevollmächtigten auf dem Empfangsbekenntnis, mit dem dieser den Erhalt des angefochtenen Urteils bestätigt, stamme nicht aus dessen Kanzlei; tatsächlich sei das Urteil erst später zugestellt worden 2. Zu den nach § 236 II ZPO erforderlichen Darlegungen in einem Wiedereinsetzungsantrag. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 56/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GBO, WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Beschwerdebefugnis, Grundbuchberichtigung, Miteigentumsanteil, Sondereigentum, Bezeichnung |
| Leitsatz: | 1. Den Wohnungs- bzw. Teileigentümern steht kein Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zu, wenn sie das Ziel verfolgen, den ursprünglichen Bauträger wieder als Teileigentümer eintragen zu lassen. Dementsprechend sind sie auch nicht beschwerdebefugt für eine Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach §§ 71 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO gegen die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer. 2. Der Streit der Wohnungs- bzw. Teileigentümer über die Eigenschaft als Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist jedenfalls nicht im Grundbuchverfahren zu entscheiden. 3. Eine Eintragung als Eigentümer eines Teileigentums ist nicht deshalb inhaltlich unzulässig, weil nicht alle Räume angegeben sind, die zu dem mit dem Miteigentumsanteil verbundenen Sondereigentum gehören. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 93/04 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Insolvenzanfechtung, Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckungsmaßnahme |
| Leitsatz: | 1. Einseitige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers sind keine anfechtbaren Rechtshandlungen des Schuldners nach § 133 InsO. 2. Leistet der Insolvenzschuldner nach begonnener Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher zur Abwendung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen, so liegt keine nach § 133 InsO anfechtbare Rechtshandlung des Schuldners vor. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 11/05 | |
| Rechtsgebiete: | AUB 88 |
| Schlagworte: | Gliedertaxe, Verletzung, Invalidität, Invaliditätsgrad |
| Leitsatz: | Entsteht infolge komplikationsreichen Heilverlaufs einer unfallbedingten Mittelfußfraktur eine Dysregulierung der die Nerven umgebenden Gefäße, die zur Nervenatrophie und in der Folge davon zu Kausalgien führt, ist bei der Bemessung des Invaliditätsgrades nach dem System der vereinbarten Gliedertaxe nicht auf den Sitz der eingetretenen Verletzung (= Fußwert), sondern auf den der Auswirkung der Verletzung (= Beinwert) abzustellen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 55/03 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 08 / 2005 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2012
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