JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 07 / 2005
Insgesamt sind 51 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | BGB, PStG |
| Schlagworte: | Eheschließung, Anmeldung, Rücknahme, Widerruf, Erledigung |
| Leitsatz: | 1. Wird nach Einleitung eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 PStG die Anmeldung zur Eheschließung von einem der beiden Antragsteller zurückgenommen, so führt dies zur Beendigung des Verfahrens durch Erledigung der Hauptsache. 2. Die Rücknahme der Anmeldung zur Eheschließung kann als verfahrensrechtliche Erklärung nicht widerrufen werden. Eine diesbezügliche Äußerung kann nur als neuer Antrag auf Durchführung der Eheschließung ausgelegt werden, über den der Standesbeamte zu befinden hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 522/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ehe, Eheschließung, Scheinehe, Eheaufhebungsgrund |
| Leitsatz: | Zu den Anzeichen, die die Feststellung erlauben, dass die Eingehung einer Scheinehe beabsichtigt ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 98/05 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Werbung, Telefonanrufe, Telefon, Telfonnummer, Einwilligung, Angebot |
| Leitsatz: | 1. Die für Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern notwendige Einwilligung kann auch unter § 7 II Nr. 2 UWG konkludent erkärt werden. 2. Für Anrufe eines Versicherungsunternehmens bei seinen privaten Kunden, die bei Vertragsschluss ihre Telefonnummer ohne nähere Erläuterung angegeben haben, fehlt es an einer konkludenten Einwilligung, wenn der Anruf Änderungs- oder Ergänzungsangebote oder die Verlängerung einer bestehenden Versicherung betrifft. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 175/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Teilungsgerklärung, Zustimmung, Zustimmungserfordernis, Gewerbe, Gewerbeausübung, Nutzung |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage der Auslegung einer Regelung in einer Teilungserklärung über ein Zustimmungserfordernis betreffend die Ausübung eines Gewerbes in den Räumen des Sondereigentums 2. Für die Frage, ob eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken die anderen Wohnungseigentümer mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Wohnung, ist eine typisierende bzw. generalisierende Betrachtung entscheidend. Für diese Betrachtung ist der Gebrauch nach seiner Art und Durchführung zu konkretisieren und auf die örtlichen (Umfeld, Lage im Gebäude) und zeitlichen (etwa Öffnungszeiten) Verhältnisse zu beziehen. Die gebotene typisierende Betrachtungsweise bedeutet nämlich nicht, dass die konkreten Umstände des Einzelfalls für die Beurteilung des Vorliegens einer Mehrbelastung gänzlich außer Betracht zu bleiben haben. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 284/03 | |
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