JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 07 / 2005
Insgesamt sind 51 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bauhandwerkersicherungshypothek, Werkvertrag, Bauvertrag, Werklohn, Vormerkung, Leistungsverweigerungsrecht, Verjährung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 93/98 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum, Zustimmung, Veräußerung, Streitsucht |
| Leitsatz: | 1. Nach § 12 Abs. 2 WEG darf die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigert werden kann danach die Zustimmung, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt. Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt. Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten. 2. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG kann in der Unfähigkeit des Erwerbers liegen, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern, z.B. durch nachgewiesene Streitsucht. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Erwerber und einem Wohnungseigentümer reichen hierzu allerdings in der Regel nicht aus. 3. Grundsätzlich kann die Frage der Zustimmung zur Veräußerung nicht mit der Auseinandersetzung über andere Streitfragen verknüpft werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 493/04 | |
| Rechtsgebiete: | SGB XII, ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, PKH, Vermögenseinsatz, Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung |
| Leitsatz: | Der sonst vermögenslosen Partei ist die Auflösung einer Kapital-Lebensversicherung nicht zumutbar, wenn sie glaubhaft macht, dass dieses Vermögen zum Aufbau einer angemessenen Altersversorgung unverzichtbar ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 141/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Versorgungsausgleich, Ehezeit |
| Leitsatz: | Zur Bewertung von auf die (nicht veränderbare) Ehezeit bezogenen Anwartschaften nach dem BeamtVG, in der gesetzlichen Rentenversicherung und von Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes bei einem durch Ehevertrag gekürzten Zeitraum für die Berücksichtigung der Anwartschaften. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 247/03 | |
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