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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum06 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 06 / 2005



Insgesamt sind 56 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 396/04 vom 22.06.2005

Rechtsgebiete:HGB, PartGG
Schlagworte:Partnerschaft, Name, Änderung, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Sozius
Leitsatz:Die Voranstellung des Namens eines neu aufgenommenen Sozius stellt eine Änderung des Namens der Partnerschaft der Rechtsanwälte dar, so dass die bisher enthaltenen Namen bereits verstorbener Partner nicht länger beibehalten werden dürfen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 396/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 501/05 vom 21.06.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Durchsuchung, Kanzlei, Beschlagnahmeverbot, Verteidigerunterlagen
Leitsatz:Ein Durchsuchungsbeschluss ist rechtswidrig, wenn die in ihm genannten sicherzustellenden Unterlagen dem an das Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers anknüpfenden Beschlagnahmeverbot unterliegen, weil sie - auch von Dritten - zu Verteidigungszwecken übergeben wurden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 501/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 463/04 vom 21.06.2005

Rechtsgebiete:EuGVVO
Schlagworte:Österreich, ordre public, Unterhalt, Familienbeihilfe, Vollstreckbarerklärung
Leitsatz:Zur Frage, ob bei einer österreichischen gerichtlichen Unterhaltsentscheidung die Nichtberücksichtigung der in Österreich gezahlten Familienbeihilfe einen Vollstreckbarerklärungsversagungsgrund wegen Verstoßes gegen den ordre public-Vorbehalt im Sinne der Art. 45 Abs. 1, 34 Nr. 1 EuGVVO begründen kann
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 463/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 200/03 vom 21.06.2005

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Handelsregister, Kosten, Verzinsung, Verjährung
Leitsatz:1. Überzahlte Handelsregisterkosten auf Grund europarechtswidriger Berechnung des Geschäftswertes sind in Altfällen vom Zeitpunkt der Einzahlung an mit 6 % p. a. zu verzinsen.

2. Auch die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs und des Zinsanspruchs beginnt mit der Einzahlung und nicht erst mit der Aufhebung des Kostenansatzes. Die Staatskasse ist grundsätzlich nicht gehindert, sich gegenüber dem Zinsanspruch auf Verjährung zu berufen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 200/03


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