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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum06 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 06 / 2005



Insgesamt sind 56 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 185/04 vom 30.06.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftung, Kind, Jugendlicher, Aufsichtspflicht, Eltern
Leitsatz:Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht bei einem knapp 14 Jahre alten Jungen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 185/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 UF 175/05 vom 30.06.2005

Rechtsgebiete:EGBGB, ZPO
Schlagworte:Berufung, Prozesskostenhilfe, PKH, Ehe, Scheidung, Türkei, Zerrüttung
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 UF 175/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 168/04 vom 30.06.2005

Rechtsgebiete:BDSG, UKlaG, UWG
Schlagworte:Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Datenschutz, Datenerhebung, Fragebogen
Leitsatz:1. Eine zu Werbezwecken erfolgende Datenerhebung bei Kindern, die, ohne Einschaltung der Eltern, über das Internet zu einem von einem Kfz-Hersteller angebotenen Club-Mitgliedschaft veranlasst werden, stellt ein unlauteres Ausnutzen der geschäftlichen Unerfahrenheit der Kinder dar.

2. § 4 BDSG ist keine verbraucherschützende Norm in Sinne von § 2 I UKlaG und auch nicht dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 168/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 485/04 vom 30.06.2005

Rechtsgebiete:EuGVVO
Schlagworte:Aussetzung, ordre public
Leitsatz:1. Eine Anwendung der ordre public-Klausel des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO kommt nur dann in Betracht, wenn die Anerkennung der in einem anderen Mitgliedsstaat erlassenen Entscheidung gegen einen wesentlichen Rechtsgrundsatz verstieße und deshalb in einem nicht hinnehmbaren Gegensatz zur Rechtsordnung des Anerkennungsstaates stünde. Damit das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit (vgl. Art. 45 Abs. 2 EuGVVO) gewahrt bleibt, muss es sich bei diesem Verstoß um eine "offensichtliche" Verletzung einer in der Rechtsordnung des Anerkennungsstaates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln.

2. Eine Aussetzung des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schuldtitels nach Art. 46 EuGVVO kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung des Urteilsstaats erkennbar fehlerhaft ist und mit ihrer Aufhebung im erststaatlichen Rechtsmittelverfahren zu rechnen ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 485/04


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