JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 52 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 29 bis 32:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betreuer, Berufsbetreuer, Vergütung, Strafverfahren, Ermittlungsverfahren |
| Leitsatz: | Tätigkeiten des Berufsbetreuers, dem der Aufgabenkreis der Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht übertragen ist, zur Wahrnehmung der Interessen eines Betreuten in Straf- oder Ermittlungsverfahren sind nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vergütungsfähig. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 452/04 | |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Schlagworte: | Ausgleichsanspruch, Vertragshändler, Ersatzteile, Kfz, Auto, Teileverkauf, Händlervertrag, Handelsvertreter |
| Leitsatz: | Zur grundsätzlichen Nichteinbeziehung des Kfz-Ersatzteilgeschäfts in den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 55/04 (Kart) | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Teilungserklärung, Auslegung, Zweckentfremdung, Zweckentfremdungsverbot, Sondereigentum, Wohnzweck, Media-Agentur |
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsbeschwerdegericht ist zur selbstständigen Auslegung von Bestimmungen der Teilungserklärung befugt. Die Auslegung hat nach Wortlaut und Sinn der Erklärung so zu erfolgen, wie sie sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt. 2. Die Wohnungseigentümer können einen Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 3 WEG nur dann auf eine öffentlich-rechtliche Vorschrift stützen, wenn diese drittschützende Wirkung hat. 3. Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach die Wohnungen nur zu Wohnzwecken und/oder zur Ausübung eines freiberuflichen Dienstleistungsbetriebes oder eines Gewerbes ohne Geräuschentwicklung benutzt werden dürfen, erlaubt bei der gebührenden typisierenden Betrachtungsweise auch den Betrieb einer Media-Agentur. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 132/03 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Werbung, Wertreklame, Kinder, Jugendliche, Milchtaler |
| Leitsatz: | 1. Nicht jede Werbung, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche wendet, ist geeignet, deren geschäftliche Unerfahrenheit auszunutzen. 2. Eine gezielt an Kinder gerichtete Wertreklame, die bestimmte Prämien im Rahmen einer Sammelaktion verspricht, ist nicht generell unzulässig. 3. Für die Beurteilung, ob eine Sammelaktion die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt, die mit ihrem Taschengeld in gewissem Umfang selbst wirtschaften, ist die Transparenz des Angebots einschließlich der Werthaltigkeit der versprochenen Zugaben von erheblicher Bedeutung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 24/05 | |
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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 05 / 2005 - Seite 8" © JuraForum.de — 2003-2012
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