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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum05 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 05 / 2005



Insgesamt sind 52 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 124/04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:BGB, InsO
Schlagworte:Aufrechnung, Aufrechnungsvertrag, Insolvenz
Leitsatz:Zur Wirksamkeit eines Aufrechnungsvertrages im Insolvenzverfahren.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 124/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 452/05 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:GG, StPO
Schlagworte:rechtliches Gehör, Rechtsschutz, Entscheidung
Leitsatz:Hat das Gericht im Verfahren nach § 33 a StPO n. F. erneut in der Sache entschieden, ist gegen diese Entscheidung eine Beschwerdemöglichkeit nicht eröffnet, es sei denn, dem Gericht ist in diesem Verfahren erneut ein Verstoß gegen Art. 103 I GG unterlaufen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 452/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 189/03 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Geschäftswert, Stammkapital, Kapitalerhöhung, GmbH, Euro-Umstellung
Leitsatz:1. Beschließt die Gesellschafterversammlung einer GmbH die Euro-Umstellung des Stammkapitals, verbunden mit einer Kapitalerhöhung zur Glättung, liegt ein Beschluss ohne bestimmten Geldwert und ein gegenstandsverschiedener Beschluss mit bestimmtem Geldwert vor.

2. Bei gleichzeitiger Beurkundung bzw. Anmeldung weiterer Satzungsänderungen, wie z. B. der Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile als weiterer Beschluss mit einem Gegenstand ohne bestimmten Geldwert, ist die Euro-Umstellung beim Geschäftswert nicht zusätzlich zu berücksichtigen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 189/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 461/04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:FGG, GVG, KostO, WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Geschäftswert, Anfechtung, Genehmigungsbeschluss, Jahresabrechnung, Einzelrichter
Leitsatz:1. Bei der Anfechtung eines Genehmigungsbeschlusses der Wohnungseigentümerversammlung bzgl. der Gesamt- und der Einzelabrechnung eines Wirtschaftsjahres ohne Beschränkung auf Einzelpositionen ist regelmäßig ein Geschäftswert von 20-25 % des Gesamtvolumens der Abrechnung anzusetzen.

2. Über die Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung, die das Landgericht für das Verfahren der Erstbeschwerde trifft, entscheidet der Senat auch dann in voller Besetzung, wenn es sich um eine Einzelrichterentscheidung des Landgerichts handelt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 461/04


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