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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum05 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 05 / 2005



Insgesamt sind 52 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 49 bis 52:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 208/04 vom 04.05.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Pflichtteilsentziehungsgründe, Pflichtteil, Testament
Leitsatz:1. Die Formulierung in einem Testament, "da sie mich mehrmals geschlagen hat und mit Totschlag bedroht hat", lässt einen der § 2336 III BGB genügenden unverwechselbaren Kernsachverhalt nicht erkennen.

2. Durch die Bezugnahme auf ein ärztliches Attest wird der Entziehungsgrund ebenfalls nicht formwirksam im Testament festgehalten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 208/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 22/05 vom 03.05.2005

Rechtsgebiete:GVG, ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Rechtsmittelschrift, Gesetzeskenntnis, Berufungsschrift
Leitsatz:Zur Frage, der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist, wenn der Rechtsanwalt die Berufung in Verkennung des § 119 Nr. 1 b GVG nicht bei dem zuständigen Oberlandesgericht, sondern beim Landgericht einlegt
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 22/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 55/05 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Rücknahme, Aufhebungsantrag
Leitsatz:1. Die Regelung des § 269 III, 3 ZPO ist auch bei Rücknahme eines Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO anwendbar.

2. Will der Antragsgegner eines Eilverfahrens den nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen für die erlassene einstweilige Verfügung geltend machen, hat er grundsätzlich ein Wahlrecht, dies im Widerspruchsverfahren oder im Rahmen eines Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO geltend zu machen.

3. Der maßgebende Zeitpunkt, nach welchem der den Aufhebungsgrund bildende Umstand eingetreten sein muss, ist die Anordnung der einstweiligen Verfügung.

Dies ist der Zeitpunkt, in dem das Gericht die Entscheidung unterschrieben und in den Geschäftsgang gegeben hat.

4. Als nachträglich müssen auch solche Umstände angesehen werden, die zwar objektiv bei Erlass der einstweiligen Verfügung bereits gegeben, dem Antragsgegner aber nicht bekannt waren.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 55/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 121/05 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:GBO, ZPO
Schlagworte:Zwangshypothek, Prüfungsumfang, Grundbuchamt, Vollstreckungsgegenklage
Leitsatz:1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zwar die vollstreckungs- und die grundbuchrechtlichen Voraussetzung der Eintragung selbstständig zu überprüfen, nicht jedoch materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Vollstreckungsforderung.

2. Zu dem Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek muss keine Anhörung des Vollstreckungsschuldners erfolgen.

3. Eine Vollstreckungsgegenklage ist nur in den Fällen des § 868 ZPO von Bedeutung. Auch dann ist kein Widerspruch gegen die Zwangshypothek im Grundbuch einzutragen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 121/05


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