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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum04 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 04 / 2005



Insgesamt sind 46 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 9/05 vom 18.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, InsO, StGB
Schlagworte:Verjährung, Unterbrechung, Haftungsbescheid, Sozialversicherungsträger
Leitsatz:Der Lauf der Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung wird durch einen Haftungsbescheid des Sozialversicherungsträgers nicht unterbrochen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 9/05



OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 11/05 vom 15.04.2005

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Verjährung, Verjährungsfrist, Schadensersatz, Aufwendungsersatz
Leitsatz:Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs. 1 S. 2 HGB gilt nur für Schadensersatzansprüche und gesetzliche Ansprüche ähnlichen Inhalts, nicht für primäre vertragliche Erfüllungsansprüche und vertragliche Aufwendungsersatzansprüche.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 11/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 111/04 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:BOÄ, UWG
Schlagworte:Beratung, Ernährungsberatung, Diät
Leitsatz:1. Ein niedergelassener Arzt, der eine gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung einschließlich des Vertriebs dazugehöriger Produkte in seinen Praxisräumen betreibt, verletzt seine Berufspflichten auch dann, wenn dies außerhalb der Sprechstundenzeiten geschieht.

2. Der Anbieter des Diät- und Ernährungsprogramms darf die Ärzte nicht dazu veranlassen, die Beratungs- und Vertriebstätigkeit in den Praxisräumen vorzunehmen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 111/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 15 U 89/99 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Werkvertrag, Werk, Mangel, Beratung, Anweisung, Technik, Regeln, Schadensersatz, Schadenersatz, Schaden, Minderwert, Schadensgrenze
Leitsatz:1. Der Werkunternehmer muss einen Verstoß gegen die Regeln der Technik auch dann vertreten, wenn die fehlerhafte Ausführung auf eine ausdrückliche Anweisung des Bestellers zurückgeht, er den Besteller aber nicht über den Regelverstoß beraten hat.

2. Die Höhe der Schadensgrenze kann zwar auch nach dem bekannten merkantilen Minderwert des Werkes bemessen werden, der Auftraggeber des Werkunternehmers ist hierauf aber nicht beschränkt, sondern wird auch durch § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB grundsätzlich nicht daran gehindert, als Schadensersatz die Kosten der Mängelbeseitigung zu verlangen. In diesen Fällen kann dem Unternehmer eine entsprechende Anwendung des § 251 Abs. 2 BGB helfen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 15 U 89/99


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