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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum04 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 04 / 2005



Insgesamt sind 46 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 155/04 vom 20.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, RBerG
Schlagworte:Darlehensvertrag, Treuhänder, Vollmacht, Treuhandvertrag, RBerG, Rechtsberatungsgesetz, Rechtsschein
Leitsatz:Zur Unwirksamkeit eines Treuhandvertrages und einer dem Treuhänder erteilten Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 155/04



OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 106/04 vom 20.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kredit, Darlehen, Bank, Hinweispflicht, Aufklärungspflicht, Baufinanzierung, Finanzierung, Spekulation, Risiko, Wertpapiere, Schadenersatz, Schadensersatz
Leitsatz:1. Bei Baufinanzierungen besteht die Verpflichtung eines Kreditinstitutes zu sachgerechter Aufklärung und Beratung, die sich auch auf die Frage bezieht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers es erwarten lassen, dass er die monatlichen Finanzierungskosten tragen kann.

2. Die Gewährung eines Kredits zum Zwecke der Spekulation mit Wertpapieren verstößt nicht gegen die guten Sitten. Dass mit einer Spekulation auch krediterhebliche Risiken verbunden sind, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht eines aufklärenden Hinweises der kreditgebenden Bank.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 106/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 UF 155/04 vom 19.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sorgerecht, Vater, Kindsvater, Umgang, Umgangsrecht, Eltern
Leitsatz:Zur Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindsvater unter dem Aspekt, dass die Mutter bisher den Umgang des Vaters mit dem Kind vereitelt hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 UF 155/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 261/02 vom 19.04.2005

Rechtsgebiete:KAGG
Schlagworte:Kapitalanlage, Prospekthaftung, Anlageberatungsvertrag
Leitsatz:1. Eine Kapitalanlagegesellschaft haftet nicht nach § 19 KAGG, wenn der Verkaufsprospekt die Anlageziele und die Anlagepolitik zutreffend beschreibt, dies erkennbar auch einen Anlagenschwerpunkt im sog. "Neuen Markt" erfasst und dort ein Anlageschwerpunkt gebildet wird, ohne dass der Verkaufsprospekt den Begriff "Neuer Markt" erwähnt.

2. Wendet sich ein Kapitalanlageinteressent an einen Mitarbeiter einer Kapitalanlagegesellschaft mit der Bitte um einen "privaten" Rat, so ist daraus nicht zu schließen, dass ein Anlageberatungsvertrag mit der Kapitalanlagegesellschaft zustande kommt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 261/02


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