JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 04 / 2005
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| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Verhandlungsunfähigkeit, Trunkenheit, Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | 1. Derjenige, der wegen einer fehlenden Zustellung oder eines der Ladung zur Berufungshauptverhandlung anhaftenden Mangels nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt wird, ist einem schuldlos Säumigen gleichzustellen. 2. Deshalb muss auch demjenigen Angeklagten Wiedereinsetzung gem. § 329 III StPO analog ohne Rücksicht auf sein etwaiges Verschulden gewährt werden, der zwar infolge Trunkenheit verhandlungsunfähig ist, bei dem dieser Sachverhalt sich aber nicht zu Beginn der Hauptverhandlung, sondern erst während der Beweisaufnahme herausstellt, und dennoch eine Verwerfung seiner Berufung nach § 329 StPO erfolgt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 224/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Sorgerecht, Vermögenssorge, Ergänzungspflegschaft, Vermögensinteressengefährdung, Zuständigkeit |
| Leitsatz: | Die Entziehung der Vermögenssorge gemäß § 1666 BGB durch den Richter kommt bei einer Gefährdung von Vermögensinteressen nur als letztes Mittel in Betracht, wenn Maßnahmen gemäß § 1667 BGB nicht mehr ausreichen. Dies kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Rechtspfleger bereits bei jeder denkbaren Vermögensgefährdung einen "erheblichen Interessengegensatz" im Sinne von § 1796 BGB annimmt und gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 3 BGB eingreift. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 317/04 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 04 / 2005 - Seite 12" © JuraForum.de — 2003-2012
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