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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum03 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 43 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 W 21/05 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Unrichtigkeit, Urteil, offenbar, Berichtigungsbeschluss
Leitsatz:In der Prüfung der "offenbaren Unrichtigkeit" eines Urteils kann zur Klärung der Frage nach dem Auseinanderklaffen von richterlichem Willen und gefundenem Ausdruck auch die im Berichtigungsbeschluss festgehaltene Bekundung des erkennenden Richters selbst berücksichtigt werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 21/05



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 287/04 vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:FGG, GBO
Schlagworte:Grundbuchsachen, Beschwerde, Eintragungsunterlagen
Leitsatz:Im Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Grundbuchverfahren können neue Eintragungsgrundlagen nicht berücksichtigt werden, sofern ihre Nichtberücksichtigung im Erstbeschwerdeverfahren nicht auf einem Verfahrensfehler (Verletzung rechtlichen Gehörs/Verletzung der Amtsermittlungspflicht) beruht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 287/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 64/04 vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:UrhG
Schlagworte:HTML-Datei, Schutz, Schutzfähigkeit, Urheberrechtsschutz, word-Datei, Word-Datei, Datenbank
Leitsatz:Zur Frage, ob das Ergebnis einer Umschreibung von in Form einer Word-Datei zur Verfügung gestellten Texte, Bildern, Logos und Designs in eine HTML-Datei für eine einzelne Web-Site des Auftraggebers durch einen Web-Designer oder Programmierer urheberrechtsfähig ist, insbesondere ob einer solchen HTML-Datei Sonderrechtsschutz als Computerprogramm nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a ff UrhG, als Datenbankwerk nach § 4 Abs. 2 UrhG oder als Datenbank nach §§ 87 a ff UrhG zukommen kann.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 64/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 33/05 vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:einstweilige Verfügung, Verzicht
Leitsatz:1. Ein Unterlassungstitel kann beschränkt aufrecht erhalten bleiben, wenn der Vollstreckungsgläubiger auf die Rechte aus einer bestehenden einstweiligen Verfügung mit Ablauf eines bestimmten Tages (hier: Zeitpunkt des Endes eines Wettbewerbsverbots) verzichtet.

2. Für die Zulässigkeit eines Vollstreckungsantrags aus diesem Titel ist es unerheblich, dass der Gläubiger die ihm erteilte vollstreckbare Ausfertigung der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner herausgegeben hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 33/05


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