JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 03 / 2005
Insgesamt sind 43 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG |
| Schlagworte: | Kostenentscheidung, Beschwerderücknahme, Anfechtbarkeit, Ermessenüberprüfung |
| Leitsatz: | 1. Gegen einen Beschluss des Landgerichts, in dem dieses nach Beschwerderücknahme isoliert über die Kosten der Erstbeschwerde in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde gegeben, wenn der Beschwerdewert des § 20 a Abs. 2 FGG überschritten ist und in der Hauptsache eine Entscheidung nach § 45 Abs. 1 WEG angefochten werden könnte. 2. Die Kostenentscheidung des Landgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landgericht nicht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten anordnet, wenn nach gerichtlichem Hinweis auf die Erfolglosigkeit die Beschwerde zurückgenommen wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 125/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, PKH, Beiordnung, Ortsansässigkeit |
| Leitsatz: | Erfolgt die Beiordnung ohne Einschränkung, so sind die Kosten uneingeschränkt festzusetzen, auch wenn der Rechtsanwalt nicht am Ort ansässig ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 WF 273/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kauf, Kleber, Fußboden, Fußbodenkleber, Beratungspflicht, Informationspflicht, Überprüfungspflicht |
| Leitsatz: | Den Verkäufer eines Fußbodenvertrages trifft in der Regel keine eigene Überprüfungspflicht hinsichtlich der Eignung bestimmter Kleber. Er kann sich bei einer Beratung seinen Käufer auf entsprechende Empfehlungen der Kleberhersteller verlassen, es sei denn, es ergeben sich Anhaltspunkte, dass diese Empfehlungen unzutreffend sein könnten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 26 U 67/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Wiederherstellungskosten, Gebäude, Verkehrswert, Ersatzleistung, Kosten |
| Leitsatz: | 1. Übersteigen die Wiederherstellungskosten eines durch Tiefbauarbeiten im benachbarten Straßengrundstück beschädigten Gebäudes den Verkehrswert des Hausgrundstücks um mehr als 50 %, sind nicht die Wiederherstellungskosten für die Bemessung der Ersatzleistung maßgebend, sondern der Verkehrswert des Hausgrundstücks unmittelbar vor den Schadensereignis. 2. Die mangelhafte Standfestigkeit des beschädigten Gebäudes kann die Anrechnung eines Mitverursachungsanteils von 50 % rechtfertigen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 257/04 | |
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