JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Verkürzung, Bewährung, Bewährungszeit, Rechtsmittel, Beschwerde |
| Leitsatz: | 1. Gegen die Ablehnung des Antrags, nachträglich die Bewährungszeit zu verkürzen, ist die einfache Beschwerde gegeben. 2. Das Rechtsmittel unterliegt keinem besonderen Begründungszwang, die Überprüfung des Beschwerdegerichts ist auf das Vorliegen von Gesetzeswidrigkeit beschränkt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 151/05 | |
| Rechtsgebiete: | GWB, PostG, UWG |
| Schlagworte: | Quersubventionierung, Kampfpreisbildung, Exklusivlizenz |
| Leitsatz: | Ein Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsverzerrender Quersubventionierung setzt voraus, dass die im Rahmen des reservierten (monopolistischen) Bereichs erwirtschafteten Einkünfte zur Subventionierung von Leistungen im liberalisierten Bereich dienen und diese Kostenverlagerung zur Bildung wettbewerbsverzerrender Kampfpreise genutzt wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 47/04 (Kart) | |
| Rechtsgebiete: | GG, MRK, StVollzG |
| Schlagworte: | Zelle, Zellengröße, Menschenwürde, Strafgefangene, Unterbringung, Mehrfachbelegung, Belegung |
| Leitsatz: | 1. Ist die Menschenwürde durch eine gemeinschaftliche Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum verletzt, begründet allein dieser schwer wiegende Grundrechtsverstoß - und zwar unabhängig von seiner konkreten Dauer - das Interesse des Gefangenen, die Rechtswidrigkeit dieser Unterbringung gerichtlich feststellen zu lassen. 2. Die Mehrfachbelegung eines Haftraums verletzt jedenfalls dann die Menschenwürde, wenn sich - unbeschadet des vorhandenen Luftraumvolumens - drei Gefangene eine Zelle von 11,54 m² einschließlich abgetrennter und gesondert gelüfteter Toilette (davon ca. 9 m² eigentliche Zellengröße) teilen müssen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 1342/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, MRK, StVollzG |
| Schlagworte: | Zelle, Zellengröße, Menschenwürde, Strafgefangene, Unterbringung, Mehrfachbelegung, Belegung |
| Leitsatz: | 1. Ist die Menschenwürde durch eine gemeinschaftliche Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum verletzt, begründet allein dieser schwer wiegende Grundrechtsverstoß - und zwar unabhängig von seiner konkreten Dauer - das Interesse des Gefangenen, die Rechtswidrigkeit dieser Unterbringung gerichtlich feststellen zu lassen. 2. Die Mehrfachbelegung eines Haftraums verletzt jedenfalls dann die Menschenwürde, wenn sich - unbeschadet des vorhandenen Luftraumvolumens - drei Gefangene eine Zelle von 11,54 m² einschließlich abgetrennter und gesondert gelüfteter Toilette (davon ca. 9 m² eigentliche Zellengröße) teilen müssen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 1343/04 | |