JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:
| Rechtsgebiete: | BGB, PStG |
| Schlagworte: | Sorgeerklärung, Namensneubestimmung, Name, Vaterschaftsanerkenntnis, Geburtsanzeige |
| Leitsatz: | Geben die nicht miteinander verheirateten Eltern in der Geburtsanzeige für ihr Kind den Geburtsnamen des Vaters an, während in den 2 Monate später beim Jugendamt beurkundeten Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und die Begründung der gemeinsamen Sorge das Kind mit dem Geburtsnamen der Mutter bezeichnet wird, so darf der Standesbeamte bei der nachfolgenden Beurkundung der Geburt ohne weitere Rückfrage oder Klarstellung nicht davon ausgehen, dass mit der Namensangabe in der Geburtsanzeige bereits eine Neubestimmung des Kindesnamens aus Anlass der Begründung der gemeinsamen Sorge nach § 1617b Abs. 1 BGB erfolgt war. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 274/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG, ZPO |
| Schlagworte: | Haustürgeschäft, Zuständigkeitsbestimmung |
| Leitsatz: | Der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung ist unzulässig, wenn für die Beklagten ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nach § 29 c ZPO begründet ist. Ein Haustürgeschäft liegt auch dann vor, wenn der erste Besuch des Vertreters zwar bereits mehrere Wochen zurücklag, die Überraschungssituation und die Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit aber dadurch fortwirken, dass der Vertreter Finanzunterlagen zur Prüfung erhalten und auf deren Grundlage vereinbarungsgemäß ein Anlagenkonzept erarbeitet hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 21 AR 150/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Ausländersicherheit |
| Leitsatz: | Zum Grundsatz der Inländergleichbehandlung im Zusammenhang mit § 110 ZPO. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 181/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Betreuungsunterhalt, Unterhalt, Barunterhalt, Betreuungssituation, Umgang |
| Leitsatz: | Ist das Kind tagsüber überwiegend beim wegen Unterhalt in Anspruch genommenen Vater und wird dort betreut, kann dies über einen erweiterten Umgang hinausgehen und den Unterhaltsanspruch entsprechend reduzieren, sodass Prozesskostenhilfe insoweit zu gewähren ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 WF 136/04 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 02 / 2005 - Seite 10" © JuraForum.de — 2003-2012
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