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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum02 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 02 / 2005



Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 154/04 vom 28.02.2005

Rechtsgebiete:LugÜ, ZPO
Schlagworte:Lugano-Übereinkommen, Anhängigkeit, Rechtshängigkeit
Leitsatz:Als zuerst angerufenes Gericht ist im Anwendungsbereich des Lugano-Übereinkommens entgegen dem deutschen Verständnis des Begriffs der "Anhängigkeit" dasjenige anzusehen, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit zuerst vorlagen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 154/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 451/04 vom 28.02.2005

Rechtsgebiete:GmbHG, HGB
Schlagworte:Handelsregister, Prokura, Anmeldung, Gesamtprokura
Leitsatz:Leitsatz: Der neu bestellte Prokurist kann bei der Registeranmeldung zur Eintragung der ihm erteilten Gesamtprokura nicht mitwirken (Anschluss an BayObLG NJW 1973, 2068).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 451/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 VAs 43/04 vom 28.02.2005

Rechtsgebiete:StGB, StVollStrO
Schlagworte:Vollstreckung, Reihenfolge, Maßregelunterbringung, Strafe
Leitsatz:1. Im Falle des Zusammentreffens der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus verschiedenen Erkenntnisverfahren wird die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel gem. § 44 b II StVollstrO von der Vollstreckungsbehörde bestimmt.

2. Ein Abweichen von der Regel des § 44 I StVollstrO - Maßregel vor Strafe - ist dann gerechtfertigt, wenn durch den Vorwegvollzug der Strafe der Zweck der Maßregel leichter erreichbar ist, d. h. die Rehabilitation gefördert wird.

3. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Verurteilte bei Vorwegvollzug der Maßregel und deren voraussichtlichen Dauer vor einer Entlassung in die Freiheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt noch längere Zeit Freiheitsstrafe (hier: 8 Monate) verbüßen müsste.

4. Eine Fortsetzung des Maßregelvollzugs gem. § 67 d IV 2 StGB kommt bei der Vollstreckung aus verschiedenen Erkenntnisverfahren nicht in Betracht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 VAs 43/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 VAs 9/05 vom 28.02.2005

Rechtsgebiete:StGB, StVollStrO
Schlagworte:Vollstreckung, Reihenfolge, Maßregelunterbringung, Strafe
Leitsatz:1. Im Falle des Zusammentreffens der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus verschiedenen Erkenntnisverfahren wird die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel gem. § 44 b II StVollstrO von der Vollstreckungsbehörde bestimmt.

2. Ein Abweichen von der Regel des § 44 I StVollstrO - Maßregel vor Strafe - ist dann gerechtfertigt, wenn durch den Vorwegvollzug der Strafe der Zweck der Maßregel leichter erreichbar ist, d. h. die Rehabilitation gefördert wird.

3. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Verurteilte bei Vorwegvollzug der Maßregel und deren voraussichtlichen Dauer vor einer Entlassung in die Freiheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt noch längere Zeit Freiheitsstrafe (hier: 8 Monate) verbüßen müsste.

4. Eine Fortsetzung des Maßregelvollzugs gem. § 67 d IV 2 StGB kommt bei der Vollstreckung aus verschiedenen Erkenntnisverfahren nicht in Betracht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 VAs 9/05


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