JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 01 / 2005
Insgesamt sind 33 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO, ZPO |
| Schlagworte: | Zurückgewinnungshilfe, Rückgewinnungshilfe, Arrestgrund, Arrest |
| Leitsatz: | 1. Bei der Arrestanordnung muss noch nicht entschieden werden, ob die Ansprüche des Staates oder wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 73 I 2 StGB die Ansprüche des Verletzten zu sichern sind. 2. Ob eine Anordnung des dinglichen Arrestes selbst dann erfolgen kann, wenn zu sichernde Ansprüche des Staates nicht in Betracht kommen und die Anordnung allein dazu dient, im Wege der Rückgewinnungshilfe die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen der Geschädigten zu erleichtern, kann offen bleiben. Jedenfalls kann ein dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe dann angeordnet werden, wenn ohne diese Sicherungsmaßnahmen die Gefahr besteht, dass die Geschädigten ihre Ersatzansprüche nicht mehr erfolgreich geltend machen können. 3. Die Vereitelung oder wesentliche Erschwerung der Vollstreckung ist schon dann zu besorgen, wenn der Angeklagte nach den bisherigen Erkenntnissen sich Vermögensvorteile durch Straftaten verschafft hat. Auch eine unklare Vermögenslage beim Angeklagten kann bereits einen Arrestgrund bilden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 42/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsrente, Dynamik |
| Leitsatz: | Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach der Pensionsregelung der Fa. ... in ... (Angaben von der Redaktion anonymisiert) sind im Anwartschaftsteil statisch, im Leistungsteil dynamisch. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 UF 221/04 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | Kosten, Patentanwalt, Kennzeichenstreitsachen, Erstattungsfähigkeit |
| Leitsatz: | Zur Auslegung des § 140 III MarkenG. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 219/04 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, RVG |
| Schlagworte: | Kostenrecht, Markenrecht, Patentrecht |
| Leitsatz: | 1. Mit den "Gebühren nach § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes" i. S. v. § 140 III MarkenG sind der Sache nach für die Mitwirkung eines Patentanwalts diejenigen Gebühren erstattungsfähig, die in Kennzeichensachen dem Rechtsanwalt nach § 13 RVG i. V. m. dem Vergütungsverzeichnis (Anl. 1 zu § 2 II RVG) zustehen. 2. An der Aufhebung der Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten auf die Höhe einer vollen Gebühr hat sich durch die Änderung des § 140 III MarkenG nichts geändert. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 3/05 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 01 / 2005 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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