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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 01 / 2005
Insgesamt sind 33 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 8/04 (Kart) vom 25.01.2005
| Rechtsgebiete: | EGBGB, GmbHG |
| Schlagworte: | Formerfordernis, Vereinbarungstreuhand, Treuhand, Schweiz, Notar, schweizer Notar |
| Leitsatz: | Dem für die Begründung einer Vereinbarungstreuhand notwendigen Formerfordernis der notariellen Beurkundung wird durch eine vor einem Schweizer Notar (hier: Basel) unter Beachtung der Mindestanforderungen des Schweizerischen Bundesrechts errichtete notarielle Urkunde genügt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 8/04 (Kart) |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 527/04 vom 24.01.2005
| Rechtsgebiete: | AVAG, EuGVÜ, EuInsVO, InsO |
| Schlagworte: | Dänemark, Vollstreckungsurteil, Exequaturverfahren |
| Leitsatz: | Die EuInsVO ist im Verhältnis zu Dänemark nicht einschlägig. Eine Entscheidung des dänischen Konkursgerichts kann deshalb nicht nach den Art. 25 EuInsVO, Art. 31 ff EuGVÜ, §§ 1 Abs. 1a, 11 ff AVAG durch den Vorsitzenden einer Zivilkammer für vollstreckbar erklärt werden. Vielmehr ist ein Vollstreckungsurteil im Klageverfahren durch das Prozessgericht zu erwirken. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 527/04 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 415/04 vom 24.01.2005
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Schlagworte: | Kapitalaufbringung, Sachgründung, Bareinlageverpflichtung, Gründung, GmbH |
| Leitsatz: | Hat der einzige Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH die Stammeinlage bereits unmittelbar vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages auf ein auf den Namen der Gesellschaft angelegtes Konto eingezahlt und überträgt in der Gründungsurkunde das Stammkapital auf die Gesellschaft, so liegt keine Sachgründung, sondern eine Erfüllung der Bareinlageverpflichtung vor, wenn diese Vorauszahlung mit einer klaren Zweckbestimmung getroffen wurde und der Stammeinlagebetrag zur Zeit der Übernahme durch die Vorgesellschaft noch als ausscheidbarer Vermögensgegenstand unabgetastet vorhanden und vom übrigen Vermögen isoliert und abgrenzbar ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 415/04 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 9/05 vom 24.01.2005
| Rechtsgebiete: | RVG-VV |
| Schlagworte: | Geschäftsgebühr, Kostenfestsetzungsverfahren, Prozesskosten, Abmahnkosten |
| Leitsatz: | 1. Auch nach neuem Recht zählt eine Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts in aller Regel nicht zu den im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähigen Prozesskosten.
2. Entsprechend handelt es sich bei Abmahnkosten nicht um Kosten des Rechtsstreits, deren Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden könnte. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 9/05 |
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