JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 12 / 2004
Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | RBerG, VerbrKrG, WPO |
| Schlagworte: | Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rechtsberatungsgesetz, Treuhänder, Fondsbeitritt, Vollmacht |
| Leitsatz: | 1. Wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem Treuhandauftrag bevollmächtigt, für einen Anleger eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft herbeizuführen und gleichzeitig zur Finanzierung dieses Beitritts einen Darlehensvertrag im Namen des Anlegers abzuschließen, so verstößt dies gegen Art. 1 § 1 I RBerG und hat zur Folge, dass der Darlehensvertrag gemäß § 134 BGB gegenüber dem Anleger unwirksam ist. 2. Darlehensvertrag und Fondsbeteiligung bilden auch dann ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 I, IV VerbrKrG, wenn die Eingehung des Darlehensgeschäfts einzig und allein der Finanzierung der Fondsbeteiligung des Anleger dienen sollte, beide Verträge von Anfang an als wirtschaftliche Einheit gewollt waren, dies den Beteiligten bekannt war und die Darlehensvaluta dem Anleger nicht zur freien Verfügung gestanden hat, sondern gemäß der Zahlungsanweisung im Darlehensvertrag von der Bank unmittelbar an die Treuhänderin zum Erwerb der Fondsbeteiligung ausgezahlt wurde. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass sich Fondsgesellschaft und Bank derselben Vertriebsorganisation bedient haben (Weiterführung der BGH-Urteile vom 14.6.04, II ZR 374/02; 395/01 und 392/01). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 94/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAGO |
| Schlagworte: | Mietvertrag, Aufrechnung, Ersatzforderungen, Mängel, Geschäftsgebühr, Anrechnung |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage der Wirksamkeit von Ankündigungs- und Mietvorauszahlungsklausel sowie des Verbots der Aufrechnung mit anderen als Ersatzforderungen wegen Mängeln der Mietsache in Formularverträgen 2. Zur Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr für die Kündigung eines Mietverhältnisses auf die Prozessgebühr des anschließenden Räumungsrechtsstreits |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 34/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Pflichtteilsentziehung, Feststellungsklage |
| Leitsatz: | 1. Mit dem Tod des Erblassers entfällt das (isolierte) Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts. 2. Da der Erfolg einer von der Antragstellerin erhobenen Auskunftsklage über den Bestand des Nachlasses gemäß § 2314 BGB oder einer Leistungsklage auf Auszahlung des Pflichtteils von der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung abhängen, besteht keine Notwendigkeit, den Bestand der Pflichtteilsentziehung durch eine Feststellungsklage isoliert vorab zu klären. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 30/04 | |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, BGB, AktG, ZPO |
| Schlagworte: | GmbH, Gesellschafter-Geschäftsführervertrag, Geschäftsführer, Gesellschafter, Geschäftsführerbezüge, Bezüge, Gewinnausschüttung, Angemessenheit, Steuer, Abstimmung, Gesellschafterdarlehen, Bilanz |
| Leitsatz: | 1. Bei Abschluss eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführervertrages darf der zum Geschäftsführer zu berufende Gesellschafter mit abstimmen. 2. Zur inhaltlichen Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen 3. Die steuerliche Bewertung von Teilen der Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge als verdeckte Gewinnausschüttung berechtigt nicht ohne weiteres die Gesellschaft zur Zurückforderung dieser Vergütungsbestandteile. 4. Kündigung von Gesellschafterdarlehen zur Unzeit 5. Zur erforderlichen Interessenabwägung bei Bilanzansätzen |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 13 U 177/02 | |