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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 11 / 2004
Insgesamt sind 34 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 223/04 vom 30.11.2004
| Rechtsgebiete: | BGB, GBO |
| Leitsatz: | Hat ein Erblasser nach Abschluss eines Erbvertrages ein privatschriftliches Testament errichtet, das nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge ohne Bedeutung ist, kann das Grundbuchamt für den Nachweis der Erbfolge einen Erbschein verlangen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 223/04 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 120/04 vom 26.11.2004
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schallschutz |
| Leitsatz: | Die Vereinbarung eines über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Qualitätsstandards (hier: Schallschutz bei Reihenhaus) kann sich aus der vereinbarten Ausführungsart nur dann ergeben, wenn die bauliche Gestaltung, durch die der er-strebte Standard erreicht werden kann, konkret vereinbart wurde. Das ist nicht der Fall, wenn die Baubeschreibung dem Unternehmer einen Spielraum bei der Auswahl der Materialien belässt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 120/04 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 142/04 vom 25.11.2004
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Werbevergleich, Humor, Stachelschwein, Toilettenpapier |
| Leitsatz: | 1. Solange mit einem humorvollen Werbevergleich eine Abwertung des konkurrierenden Angebots verbunden ist, weil der Verkehr die Aussage nicht ernst nimmt, liegt darin noch keine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung.
2. Dies kann anders sein, wenn sich ein humorvoller Teil und ein sachlicher Teil einer Werbung mit ein- und derselben Produkteigenschaft befassen, so dass sich für den Betrachter eine allgemeine Abwertung der Konkurrenzprodukte ergibt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 142/04 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 9/04 vom 25.11.2004
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Schlagworte: | Koks, Snowkoks |
| Leitsatz: | Zwischen der Bezeichnung "Snow-Koks" für ein Biermischgetränk und der für Energy-Drinks eingetragenen Marke "Koks" besteht keine Verwechslungsgefahr. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 9/04 |
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