JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 07 / 2004
Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Mit der abschließenden verwaltungsgerichtlichen Erkenntnis zur Rechtmäßigkeit eines genehmigten Bauvorhabens steht mit Bindungswirkung unter den Beteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auch für den Zivilprozess fest, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Schutznormen nicht zu Lasten des Nachbarn verletzt wurden. 2. Die öffentlich-rechtlichen Grundsätze zum enteignenden Eingriff sind auf das zivilrechtliche Verhältnis unter Nachbarn nicht zu übertragen; aus rechtmäßigem Eingriff in die Belange des Nachbarn kann kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entstehen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 15/96 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Bei einer falsa demonstratio gilt auch im Bereich beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte nicht das objektiv Erklärte, sondern das wirklich Gewollte, soweit das wirklich Gewollte im beurkundeten Vertrag wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist und der Kaufgegenstand nach dem Inhalt des beurkundeten Vertrages zuverlässig zu identifizieren ist. 2. Besteht das nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verkaufte Grundstück grundbuchmäßig so nicht, so leidet der Kaufgegenstand unter einem Rechtsmangel. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 205/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, HGB |
| Leitsatz: | 1. Eine Vereinbarung der Vertragsparteien, ein Paket den Bedingungen einer Massenbeförderung briefähnlicher Sendungen zu unterstellen und dem Transportunternehmen eine weitergehende Haftungsfreizeichnung zu ermöglichen kann nur durch Individualvereinbarung ("Aushandeln") wirksam getroffen werden. Dem Versender in allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Auswahl gebotene Tarife mit unterschiedlich weitgehenden Haftungsbeschränkungen des Transportunternehmens reichen dafür nicht aus; dem Versender muss die Möglichkeit geboten werden, auf die Vertragliche Ausgestaltung im Verhandlungswege Einfuß zu nehmen. 2. Die darin liegende Beschränkung der Möglichkeiten für eine Haftungsfreizeichnung des Transportunternehmens stellt keinen verfassungswidrigen Eingriff in dessen freie Berufsausübung dar. 3. Setzt der Versender wertvolles Transportgut durch Verzicht auf vom Transportunternehmen gebotene weitergehende Schutzvorkehrungen freiwillig einem erhöhten Verlustrisiko aus, kann ihm der eingetretene Schaden bei wertender Betrachtung anteilig zuzurechnen sein. Dies setzt jedoch die Kausalität einer unterlassenen Wertdeklaration für den Schadenseintritt voraus. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 54/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAGO |
| Leitsatz: | 1. Wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß mit verschiedenen Partnern Verhandlungen führt, die zum Abschluss verschiedener Verträge führen sollen, liegen auch dann zwei Angelegenheiten vor, wenn der Vollzug und das Wirksamwerden des einen Vertrages vom Zustandekommen des anderen Vertrages abhängen. 2. Wenn der Mandant infolge eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird und sich auf gerichtliche Empfehlung zur Zahlung eines Vergleichsbetrages verpflichtet, lässt seine nachlässige Prozessführung nicht ohne weiteres den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vergleichssumme und dem Beratungsfehler entfallen. Die nachlässige Prozessführung ist als Mitverschulden nach § 254 BGB zu würdigen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 54/03 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 07 / 2004 - Seite 10" © JuraForum.de — 2003-2012
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