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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum06 / 2004 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 06 / 2004



Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 243/04 vom 28.06.2004

Rechtsgebiete:FGG, GG, KostO, ZPO
Schlagworte:weitere Beschwerde, Zulassung, Ermessen, Anfechtbarkeit, rechtliches Gehör, Ergänzungsentscheidung, Beschwer, Kostenentscheidung
Leitsatz:1. Über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 156 Abs. 2 Satz 2 KostO entscheidet allein das Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Zulassung und Nichtzulassung sind nicht selbstständig anfechtbar. Die mangels Zulassung nicht statthafte weitere Beschwerde wird auch durch die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht eröffnet.

2. Die Anfechtung einer Ergänzungsentscheidung nach § 321 ZPO analog richtet sich in FGG-Verfahren nach der Hauptsacheentscheidung. Wer durch die Hauptsacheentscheidung nicht beschwert ist, kann gegen eine ihn belastende Kostenentscheidung kein Rechtsmittel einlegen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 243/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 219/04 vom 26.06.2004

Rechtsgebiete:BRAGO, KostO, WEG
Schlagworte:Geschäftswert, Beschwerde, Amtsgericht, Kostenansatz, weitere Beschwerde
Leitsatz:Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts betreffend die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts - ebenso wie die Entscheidung des Amtsgerichts über die Erinnerung gegen den Kostenansatz - ist die weitere Beschwerde (für den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten nach § 9 Abs. 2 BRAGO) in Wohnungseigentumssachen nur bei Zulassung durch das Landgericht zulässig (§§ 31 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz, 14 Abs. 3 Satz 2 KostO).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 219/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 8/03 vom 25.06.2004

Rechtsgebiete:WpÜG
Leitsatz:Der gemeinsame Wille von Aktionären, ein Unternehmen in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts zu sanieren, kann nicht ohne weiteres als "acting in concert" im Sinne von § 30 II WpÜG angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktionäre personelle Alternativen für einen Wechsel des Alleinvorstands anstreben.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, WpÜG 8/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 5/03 vom 25.06.2004

Rechtsgebiete:WpÜG
Leitsatz:Der gemeinsame Wille von Aktionären, ein Unternehmen in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts zu sanieren, kann nicht ohne weiteres als "acting in concert" im Sinne von § 30 II WpÜG angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktionäre personelle Alternativen für einen Wechsel des Alleinvorstands anstreben.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, WpÜG 5/03


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