JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 03 / 2004
Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Leitsatz: | Der Beschluss über die Jahresabrechnung hat hinsichtlich der noch offenen Vorschussforderungen nur eine dem Wirtschaftsplan bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung und begründet nur hinsichtlich der "Abrechnungsspitze" einen neuen originären Anspruchsgrund. Durch die verspätete Zahlung von Wohngeldvorschüssen bereits entstandene Ansprüche aus Verzug werden durch die Jahresabrechnung nicht berührt. Gegenüber einem Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung von Wohngeldvorschüssen kann nicht mit einem Anspruch aus einem Abrechnungsguthaben aufgerechnet werden, da es sich nicht um einen direkten Zahlungsanspruch handelt, sondern der Anspruch auf Mitwirkung an der Realisierung des beschlossenen Abrechnungsguthabens gerichtet ist. Werden Rückstände auf Wohngeldvorschüsse erst nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres gezahlt, sind sie auch erst in der Abrechnung des Wirtschaftsjahres zu berücksichtigen, in dem die Zahlung erfolgt ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 282/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Verlangt der Käufer von der beklagten Bank erstinstanzlich den Ersatz des Nichterfüllungsschadens wegen der Nichtgewährung eines Sanierungsdarlehens, zweitinstanzlich aber den Schaden wegen eines Beratungsmangels, da die beklagte Bank ihn vor diesem Anlageobjekt nicht gewarnt habe, so liegt eine unzulässige (§§ 533, 529, 531 ZPO) Klageänderung vor. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 13 U 203/02 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, BGB |
| Leitsatz: | Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen einer HCV-Infizierung, die durch ein Medikament ausgelöst wurde, das aus menschlichem Spenderblut hergestellt wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 54/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Leitsatz: | Die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von den Bürgen krass überfordernden Bürgschaftsverträgen ist auch im Hinblick auf die mittlerweile in Kraft getretene InsO aufrechtzuerhalten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 65/03 | |