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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum02 / 2004 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 02 / 2004



Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 77/03 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:AGBG, BGB, RBerG, VerbrKrG
Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen das RBerG erfasst neben dem Treuhandvertrag selbst auch die der Treuhänderin erteilte Vollmacht. Dem steht nicht entgegen, dass die Zwangsvollstreckung im Hinblick auf eine Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr. 5 ZPO betrieben wird, denn der Verstoß gegen das RBerG wirkt sich auch auf die prozessuale Vollmacht aus.

2. Die Bestimmungen der §§ 172 ff. BGB haben für die der Treuhänderin erteilte prozessuale Vollmacht keine Geltung (BGH vom 26.03.2003), denn die Vorschriften der §§ 78 ff. ZPO bilden für die Prozessvollmacht ein Sonderrecht.

3. Dem Anleger ist es indes nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der prozessualen Unterwerfungserklärung zu berufen, wenn er aus dem Darlehensvertrag wirksam verpflichtet ist, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Aufgrund dieser Verpflichtung müsste er eine solche Unterwerfungserklärung unverzüglich abgeben (BGH vom 18.02.2003 - XI ZR 138/02).

4. In der Aufnahme einer sogearteten Verpflichtung in den Darlehensvertrag liegt kein Verstoß gegen §§ 3, 9 AGBG.

5. § 171 und § 172 BGB sowie die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind auch dann anwendbar, wenn die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt.

6. § 3 II Nr. 2 VerbrKrG ist einer teleologischen Reduktion nicht zugänglich, weil es sich insoweit um eine bewusste und abschließende, von der Rechtsprechung zu respektierende Regelung handelt (BGH vom 23.09.2003 - BKR 2003, 893, 895).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 77/03



OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 82/03 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Beweiskraft von Indizien und zur Überprüfung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch das Berufungsgericht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 82/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 40/04 vom 24.02.2004

Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Leitsatz:Auch in Wohnungseigentumssachen ist eine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nur in entsprechender Anwendung von §§ 580, 581 ZPO möglich. Sie setzt grundsätzlich die rechtskräftige Verurteilung wegen der behaupteten Straftat sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser und der Vorentscheidung voraus.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 40/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 46/04 vom 24.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, GBO, ZVG
Leitsatz:1. Ein formloses Schreiben des Grundbuchrechtspflegers ohne Fristsetzung und Zustellung, in dem mitgeteilt wird, aus welchen Gründen eine Vereinigung nach § 5 GBO nicht möglich sei, stellt keine anfechtbare Sachentscheidung im Sinn des § 71 Abs. 1 GBO dar.

2. Die Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte nach § 5 GBO setzt voraus, dass beide dem gleichen Eigentümer gehören.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 46/04


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