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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum01 / 2004 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 01 / 2004



Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 211/01 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:BörsG
Leitsatz:Bösliches Verschweigen liegt vor, wenn der Prospektverantwortliche Angaben kennt, die er als wesentlich ansieht, aber nicht in den Prospekt aufnimmt. Ein Prospekt ist unvollständig, wenn er Kapitalerhöhungen nicht erwähnt und damit wichtige Umstände für die reduzierte Verkäuflichkeit der Aktien des nicht börsennotierten Unternehmens verschweigt. (BörsG 45; BörsG 46)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 211/01



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 112/04 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:StPO, GG
Leitsatz:1. Die Strafvollstreckungskammer ist aus dem Grundsatz des rechtstaatlichen und fairen Verfahrens gehalten, auch außerhalb der Fälle notwendiger Verteidigung über Anträge auf Verlegung eines anberaumten Termins zur Anhörung gem. § 454 I 3 StPO wegen Verhinderung des Wahlverteidigers nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebotes der Verfahrensbeschleunigung aber auch und gerade mit Rücksicht auf das Interesse des Verurteilten auf eine effektive Verteidigung durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu entscheiden.

2. Ist dem Verurteilten die Durchführung der mündlichen Anhörung wegen der Bedeutung der Sache oder auf Grund ihrer tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit ohne seinen Verteidiger nicht zumutbar, wurde das Verlegungsgesuch rechtzeitig gestellt sowie auf gewichtige Gründe gestützt und sind gegenläufige öffentliche Interessen an der Effizienz des Verfahrens nicht erkennbar, stellt sich die Ablehnung der vom Verteidiger wegen anderweitiger Terminsverpflichtung beantragten Terminsverlegung als ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar. (GG 2 I; GG 20 III; StPO 454 I 3)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 112/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 111/04 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:StPO, GG
Leitsatz:1. Die Strafvollstreckungskammer ist aus dem Grundsatz des rechtstaatlichen und fairen Verfahrens gehalten, auch außerhalb der Fälle notwendiger Verteidigung über Anträge auf Verlegung eines anberaumten Termins zur Anhörung gem. § 454 I 3 StPO wegen Verhinderung des Wahlverteidigers nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebotes der Verfahrensbeschleunigung aber auch und gerade mit Rücksicht auf das Interesse des Verurteilten auf eine effektive Verteidigung durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu entscheiden.

2. Ist dem Verurteilten die Durchführung der mündlichen Anhörung wegen der Bedeutung der Sache oder auf Grund ihrer tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit ohne seinen Verteidiger nicht zumutbar, wurde das Verlegungsgesuch rechtzeitig gestellt sowie auf gewichtige Gründe gestützt und sind gegenläufige öffentliche Interessen an der Effizienz des Verfahrens nicht erkennbar, stellt sich die Ablehnung der vom Verteidiger wegen anderweitiger Terminsverpflichtung beantragten Terminsverlegung als ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar. (GG 2 I; GG 20 III; StPO 454 I 3)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 111/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 84/03 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:CISG
Leitsatz:1. Der Verdacht auf eine Dioxinbelastung von veräußertem Fleisch stellt eine Vertragswidrigkeit, einen Sachmangel i. S. v. Art. 31 I CISG dar.

2. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn der Verdacht der Verseuchung erst nach Gefahrübergang entsteht, jedoch auf Tatsachen beruht, die vor Gefahrübergang gegeben, aber nicht bekannt waren.

3. Die Beweislast, dass der Verdacht unbegründet ist, trägt der Verkäufer.

4. Der Grundsatz, wonach den Verkäufer keine Haftung dafür trifft, dass die Ware mit den öffentlich rechtlichen Vorschriften im Verwenderland vereinbar sei, erfährt dann eine Ausnahme, wenn gerade die veräußerte Ware die Schutzmaßnahmen im Empfängerland (und im Übrigen auch im Herkunftsland) ausgelöst hat.(CISG 31)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 84/03


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