JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 12 / 2003
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | AGBG, VOB/B |
| Leitsatz: | Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaft auf erste Anforderung (hier: Einwendungen des Bürgen aus dem früheren AGBG). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 21 U 24/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, SGB VII |
| Leitsatz: | Im sog. gestörten Gesamtschuldverhältnis ist der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch zu berücksichtigen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 12 U 50/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG |
| Leitsatz: | 1. Die Wahl der Steuerklassen III und V schließt ein grundsätzliches Teilhaberecht des die Steuerklasse V wählenden Ehegatten an einer sich bei Zusammenveranlagung etwa ergebenden Steuerrückerstattung jedenfalls dann nicht aus, wenn auch dieser Ehegatte vor der Trennung Erstattungsbeträge erhalten hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12.6.2002 - XII ZR 288/00, FamRZ 2002, 1024 ff.). 2. Der die Steuerklasse III wählende Ehegatte kann in einem solchen Fall vom anderen Ehegatten nach der Trennung die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nicht verlangen, wenn er ihm nur den Ausgleich der gegenüber getrennter Veranlagung entstehenden Nachteile zusagt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 74/02 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Zur ordnungsgemäßen Verwaltung, die jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG verlangen kann, gehört insbesondere die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums ( § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG), z.B. auch die erstmalige mangelfreie Erstellung von Gemeinschaftseigentum (hier: Einbau einer fehlenden Dampfsperre bei einem Flachdach). Zur gerichtlichen Geltendmachung dieses Anspruch ist grundsätzlich die vorherige Herbeiführung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung erforderlich, es sei denn dass mit einer positiven Beschlussfassung nicht zu rechnen ist auf Grund der Umstände des Einzelfalles. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 297/01 | |