JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 12 / 2003
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zur Schadensersatzpflicht eines Arztes, dessen Patientin sich bei der Durchführung einer Ozontherapie wegen mangelnder Hygiene eine Infektion mit AIDS und Hepatitis-C zugezogen hat. (BGB 823 I; BGB 847 I; BGB pVV) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 140/99 | |
| Rechtsgebiete: | GesO, InsO |
| Schlagworte: | Zahlungsunfähigkeit, Stundung, Lohn, Lohnforderung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 104/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, AktG |
| Leitsatz: | 1. Durch einen die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisenden Beschluss wird eine in der Berufungsinstanz erfolgte Klageerweiterung wirkungslos. 2. Verträge mit einer AG, die die Gewährung von Darlehen an einen Dritten zum Erwerb von Aktien ihrer Gesellschaft zum Gegenstand haben, sind gemäß § 719 Abs. 1 AktG nichtig, es sei denn, der Dritte ist Arbeitnehmer eines mit der AG verbundenen Unternehmens. 3. Zwischen einer AG, die über 50% der Geschäftsanteile an einer GmbH verfügt (während die übrigen 50% von Privatpersonen gehalten werden) und der GmbH besteht kein Abhängigkeitsverhältnis i. S. v. §§ 15, 17 AktG. (ZPO 522 II; AktG 71a I; AktG 15; AktG 17) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 78/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten zur Umgehung des Gesetzes durch manipulative Gestaltung der Absenderangaben ist ein weiter Versenderbegriff geboten. 2. Normadressat des § 661 a BGB ist auch der Unternehmer, der Gewinnzusagen unter dem Namen eines (tatsächlich existierenden) Versandes versendet und die diesbezügliche Korrespondenz mit dem Verbraucher abwickelt, weil der Versand unter der in der Gewinnzusage angegebenen Anschrift keine Büroorganisation unterhält, mit der er selbst unternehmerisch hätte handeln können. (BGB 661 a) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 26 U 21/03 | |