JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | 1. § 144 I InsO lässt auch die nicht akzessorischen Sicherungsrechte Dritter wieder aufleben. 2. Ist aufgrund des Abstraktionsprinzips die ursprüngliche Sicherheit erloschen, ist dies ohne Rechtsgrund erfolgt und verpflichtet einen Dritten, der Sicherheit für eine Verbindlichkeit des Gemeinschuldners geleistet hat, zur Neubestellung der Sicherheit. Seiner Inanspruchnahme aus dem Sicherungsrecht durch den Sicherungsnehmer kann sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf das Nichtbestehen des Sicherungsrechts berufen und ist so zu behandeln, als wäre er seiner Pflicht zur Neubestellung nachgekommen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 127/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ob der Eindruck erweckt wird, ein Preis sei gewonnen, ist eine Frage der gerichtlichen Auslegung der übersandten Erklärungen aus der Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers; einer empirischen Erhebung durch Sachverständigengutachten bedarf es nicht. 2. Hinweise auf mangelnde Ernstlichkeit der Gewinnzusage oder auf sonstige Einschränkungen sind im Rahmen von § 661 a BGB nur dann beachtlich, wenn dadurch bei einem durchschnittlichen Verbraucher ohne weiteres der Eindruck eines gewonnenen Preises zerstört wird. Versteckte Klauseln genügen dazu nicht. 3. Verlangt ein Unternehmer vor Gewinnauszahlung die Rücksendung einer bestimmten Codemarke auf einem dafür bestimmten Rücksendeschein, zerstört er durch diese Legitimationsprüfung nicht den Eindruck eines gewonnenen Preises. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 25 U 89/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verkehrssicherungspflicht, Schadenersatz, Schadensersatz, Wasserhydrant, Hydrant, Eis, Eisfläche, Fußgängerzone |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 52/03 | |
| Rechtsgebiete: | BNotO, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Notar über das, was ihm bei Ausübung seines Amtes bekannt geworden ist, ein Zeugnisverweigerungsrecht für sich in Anspruch nehmen kann. 2. Zur Streitwertfestsetzung beim Zwischenstreit über das Zeugnisverweigerungsrecht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 70/98 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 11 / 2003 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2012
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