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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum10 / 2003 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 56/03 vom 31.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:§ 493 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn sich die Parteien auf Tatsachen berufen, die Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahren sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 W 56/03



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 162/03 vom 30.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, GG, HBO, HDSchG
Leitsatz:1. Die Bauaufsichtsbehörde trifft auch gegenüber dem Bauwilligen die Amtspflicht, keinen rechtswidrigen Bauvorbescheid zu erteilen; die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann Amtshaftungsansprüche des im Vertrauen auf den Vorbescheid Fehlinvestitionen tätigenden Bauwilligen auslösen (vgl. BGHZ 105, 52, 54 f.)

2. Einer Qualifizierung als Bauvorbescheid steht nicht zwingend entgegen, dass eine Baugenehmigung nach dem Wortlaut des behördlichen Schreibens nur "in Aussicht gestellt" wird (vgl. VGH Baden-Württemberg BauR 1995, 70 ff.).

3. Wenn Bauvoranfrage und Bauvoranlagen eindeutig erkennen lassen, dass die Verwirklichung des Neubauvorhabens den Abriss vorhandener Bausubstanz voraussetzt, dann ist Gegenstand der Bauvoranfrage wie des Vorbescheids regelmäßig auch die Zulässigkeit des Abrisses (vgl. BGH NJW 1985, 1335 ff. [unter I der Entscheidungsgründe]); mit der Genehmigung des nur unter dieser Voraussetzung zu realisierenden Neubauvorhabens wird stillschweigend auch die Genehmigung des Abbruchs angekündigt (vgl. Hess. VGH HessVGRspr 1982, 1, 2). 4. In einem solchen Fall ist der Architekt gegenüber seinem Auftraggeber vertraglich nicht verpflichtet, die Fragen des Abrisses und des Denkmalschutzes ausdrücklich im Rahmen der Bauvoranfrage anzusprechen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 162/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 45/03 vom 29.10.2003

Rechtsgebiete:GVG
Leitsatz:Für den Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von nach Insolvenzeröffnung an die Finanzbehörden gezahlter Bauabzugssteuer ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 45/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 70/03 vom 29.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der originäre Einzelrichter des Beschwerdegerichts auch dann berufen, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter des Landgerichts erlassen wurde, über die Nichtabhilfe jedoch von der Kammer in vollständiger Besetzung entschieden wurde.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 70/03


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