JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 09 / 2003
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:
| Rechtsgebiete: | BGB, KUG, GG |
| Leitsatz: | 1. Die neue Lebensgefährtin eines wegen seiner vorangegangenen Ehe mit einer prominenten Schauspielerin als relative Person der Zeitgeschichte anzusehenden Mannes wird weder durch diese Beziehung noch durch die die Öffentlichkeit interessierende Trennung der früheren Eheleute ihrerseits zu einer relativen Person der Zeitgeschichte. 2. Identifizierende Bildveröffentlichungen der neuen Lebensgefährtin, die im Zeitpunkt ihrer Verbreitung deshalb rechtswidrig waren, rechtfertigen keinen Unterlassungsanspruch, wenn die abgebildete Person sich zwischenzeitlich selbst an die Öffentlichkeit gewandt, ihre Identität und Rolle als neue Lebensgefährtin der relativen Person der Zeitgeschichte sowie ihre berufliche Tätigkeit offengelegt hat. Dies gilt nicht für Bildveröffentlichungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem heutigen Leben der abgebildeten Partnerin der relativen Person der Zeitgeschichte stehen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 6/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Die Installation einer automatischen Schrankenanlage an der in Gemeinschaftseigentum stehenden Parkplatzzufahrt kann eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellen, die grundsätzlich nur einstimmig beschlossen werden kann. Der einzelne Wohnungseigentümer erleidet durch die Belästigung, die von unberechtigten Parkplatznutzern ausgeht, die durch die Schrankenanlage am Verlassen des Parkplatz gehindert werden, eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung. Diese geht jedenfalls über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus, wenn an den Stellplätzen sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer individuelle Absperrmaßnahmen gestattet sind, um das unbefugte Benutzen des Parkplatzes zu verhindern. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 20/01 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Jeder Wohnungseigentümer kann gemäß § 21 Abs. 4 WEG die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung verlangen, wenn die Behandlung dieses Punktes ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Der Anspruch auf Ankündigung eines Tagesordnungspunktes kann gerichtlich gegen den Verwalter geltend gemacht werden. Zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines solchen Antrags. Ist ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses rechtskräftig als unbegründet abgewiesen worden, so ist dieser sowohl in Bezug auf Anfechtungsgründe als auch auf Nichtigkeitsgründe wegen der materiellen Rechtskraft der Entscheidung als rechtswirksam anzusehen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 103/01 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 09 / 2003 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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