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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 09 / 2003
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
OLG-FRANKFURT – Urteil, 12 U 18/02 vom 25.09.2003
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Leitsatz: | Steigt aus einem auf dem Standstreifen der Autobahn liegen gebliebenen PKW ein betrunkener Fahrer oder Beifahrer aus, tritt auf die Fahrbahn, um andere Fahrzeuge anzuhalten, und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall auf der Autobahn, ist der Zurechnungszusammenhang zur Betriebsgefahr des liegen gebliebenen Fahrzeugs nicht unterbrochen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 12 U 18/02 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 155/01 vom 25.09.2003
| Rechtsgebiete: | EVZ-StiftG |
| Leitsatz: | Die grundsätzlich berechtigten Ansprüche von ehemaligen Zwangsarbeitern des Konzentrationslagers Auschwitz auf Ersatz ihres materiellen und immateriellen Schadens können gemäß § 16 I des Gesetzes zu Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" (EVZ-StiftG) auf Ansprüche gegen die nach diesem Gesetz errichtete Stiftung beschränkt werden und weitergehende Ansprüche gegen die Unternehmen ausschließen, für die in der Vergangenheit die Zwangsarbeit geleistet werden musste. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 155/01 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 23/02 vom 23.09.2003
| Rechtsgebiete: | BGB, UrhG |
| Leitsatz: | Künstlerexklusivvertrag und Titelverwertungsvertrag stellen nicht ohne Weiteres ein einheitliches Rechtsgeschäft i.S.v. § 139 BGB dar. Die Nichtigkeit des Künstlerexklusivvertrages führt deshalb nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Titelverträge, selbst wenn sich der Künstler in dem nichtigen Künstlerexklusivvertrag zum Abschluss der Titelverträge mit einem von dem Produzenten benannten Vertrag verpflichtet hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 23/02 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 W 63/03 vom 22.09.2003
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zur Überprüfung der Ermessensentscheidung des Gerichts bei der Frage, ob der Antragsgegnerin in einem selbstständigen Beweisverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag gegeben werden muss und wann hiervon ausnahmsweise abgesehen werden kann. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 W 63/03 |
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