JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 09 / 2003
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Leitsatz: | Der Streitwert des Verfahrens über Ordnungsmaßnahmen nach § 890 I 1 ZPO kann nicht schematisch auf einen Bruchteil des Hauptsachestreitwertes festgelegt werden. Abzustellen ist vielmehr auf das Interesse des auf die Ordnungsmaßnahme Antragenden, wobei von der im Antrag enthaltenen Bezifferung für das Ordnungsgeld ausgegangen werden kann, sofern sich die Höhe der Bezifferung durch die Angaben des Antragstellers zu den befürchteten Nachteilen aus den Verstößen gegen den Unterlassungstitel - hier: Wettbewerbsverstöße - rechtfertigt. Dabei sind die Schwere, Zahl, Vorwerfbarkeit und Gefährlichkeit der Verstöße für den Antragsteller von Bedeutung. (GKG 25 III; ZPO 3; ZPO 890) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 25 W 54/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ist der Hinweis eines Gerichts nicht aktenkundig gemacht worden, ist nach § 139 IV ZPO davon auszugehen, dass er nicht erteilt wurde. Soweit eine Partei vorträgt, der Hinweis sei gleichwohl erteilt, aber nicht aktenkundig gemacht worden, kann hierzu in der Berufung keine Beweisaufnahme erfolgen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 148/02 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Das Recht des Sondernutzungsberechtigten wird grundsätzlich durch diejenigen Bindungen eingeschränkt, die für das gemeinschaftliche Eigentum aus anderen Gründen, insbesondere auf Grund des Rechts zum Mitgebrauch bestehen. Das Sondernutzungsrecht berechtigt nicht ohne weiteres zur Vornahme von baulichen Änderungen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 231/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zur Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Berufsbetreuers für die Begleitung des Betreuten zu Facharztterminen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 238/03 | |