JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 08 / 2003
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | In dem Fall, dass der Kläger nach Beendigung der Beweiserhebung in einem selbstständigen Beweisverfahren von sich aus Klage erhoben, diese aber wieder zurückgenommen hat, gebietet es die Interessenlage der Parteien, ihm in entsprechender Anwendung des § 494 a Abs. 2 ZPO auch die dem Gegner entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 29/03 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 08 / 2003 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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