JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 08 / 2003
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| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Die nach § 45 Abs. 1 WEG zur Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Beschwer eines Wohnungseigentümers, der einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung über die Beauftragung des Verwalters bzw. eines Rechtsanwalts mit seiner Abmahnung wegen fortgesetzter Störung des Hausfriedens angreift, übersteigt 750,00 EUR. Der zur Abmahnung ermächtigende Beschluss ist ebenso wie der Abmahnungsbeschluss selbst nur auf formelle Mängel zu überprüfen, nicht jedoch darauf, ob die Abmahnung materiell berechtigt war. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 33/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Der Verwalter macht sich noch nicht dadurch schadensersatzpflichtig, wenn durch eine zweckwidrige Verfügung über gemeinschaftliche Gelder die Wohnungseigentümer von einer anderen Verbindlichkeit befreit werden und den Wohnungseigentümern dadurch kein Schaden entsteht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 525/00 | |
| Rechtsgebiete: | WpÜG, VwGO |
| Leitsatz: | 1. Im Verwaltungsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG ist ein umstandsloses Zurückgreifen auf die Vorschriften des einstweiligen Rechtsschutzes in der VwGO (§§ 80, 80 a, 123 VwGO) nicht möglich. Der einstweilige Rechtsschutz muss sich vielmehr an den Zielvorgaben des WpÜG ausrichten. 2. Beantragt der Bieter eines Beschwerdeverfahrens gegenüber einem Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der die gem. §§ 35, 37 WpÜG in Verbindung mit der WpÜG-Angebotsverordnung vom Bieter beantragte Befreiung von der Veröffentlichungspflicht und vom Pflichtangebot versagt, einstweiligen Rechtsschutz, so kann dieser im Hinblick auf die Interessen der Aktionäre nur gewährt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, welches ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen, die Interessen des Bieters nicht mehr genügend wahren und eine Endentscheidung im Sinne des beantragten einstweiligen Rechtsschutzes wahrscheinlich ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, WpÜG 5/03 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, UmwG |
| Leitsatz: | Werden zwei GmbH & Co. KG`s durch Übertragung der Geschäftsanteile auf eine der Gesellschaften vereinigt, so ist zum Handelsregister der anderen Gesellschaft keine Verschmelzung, sondern das Ausscheiden des Komplementärs und des Kommanditisten und die hierdurch bedingte Auflösung der Gesellschaft sowie das Erlöschen der Firma anzumelden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 354/02 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 08 / 2003 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2012
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