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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum06 / 2003 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 06 / 2003



Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 2/03 vom 30.06.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zu den Indizien, die den Verdacht eines Insidergeschäfts begründen können.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 2/03



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 138/01 vom 30.06.2003

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung sind Anteile von Wohnungseigentümern, die erschienen, aber nicht stimmberechtigt sind, nicht mitzuzählen. Maßgeblich ist die Lage im Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung, nicht nur bei Versammlungseröffnung. Die Beschlussfassung betrifft auch dann die Einleitung eines Rechtsstreits im Sinn von § 25 V WEG, wenn vorprozessuale Maßnahmen wie die Ermächtigung der Verwaltung zur Beauftragung eines Rechtsanwalts für ein Vorgehen gegen einen Wohnungseigentümer beschlossen werden. Entfällt eine zunächst gegebene Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung, die trotz ordnungsgemäßer Eventualeinberufung als Erstversammlung abgehalten wird, ist sie ausdrücklich zu schließen und entsprechend der Einladung neu zu eröffnen. Nur die ausdrücklich als Zweitversammlung eröffnete Eigentümerversammlung ist ohne Rücksicht auf die Höhe der vertretenen Anteile beschlussfähig, ansonsten verbleibt es bei dem Quorum von mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile, die die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer vertreten, gemäß § 25 III WEG. Die fehlende Beschlussfähigkeit einer Versammlung hat nur die Anfechtbarkeit, nicht die Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse zur Folge. Die Ursächlichkeit des Beschlussmangels für den gefassten Beschluss wird vermutet bis zweifelsfrei festgestellt wird, dass der Mangel keinen Einfluss auf das Beschlussergebnis hatte. Entsprechende, vom Tatrichter zu treffende Feststellungen können im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Erledigungserklärung nicht nachgeholt werden. Durch die Bestandskraft eines bestätigenden Zweitbeschlusses erledigt sich ein zuvor bereits anhängiges Anfechtungsverfahren hinsichtlich des Erstbeschlusses.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 138/01

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 254/01 vom 30.06.2003

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Die Beseitigung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Teichanlage kann eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellen, die grundsätzlich nur einstimmig beschlossen werden kann. Sie kann dann als ordnungsgemäße Instandsetzung mit Mehrheit beschlossen werden, wenn aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht die Beseitigung erforderlich wäre und mildere Maßnahmen wie die Absicherung durch eingebrachte Gitter nicht ausreichen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 254/01

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 60/02 vom 26.06.2003

Rechtsgebiete:GG, BGB
Leitsatz:1. Wenn der Dienstherr eines im öffentlichen Dienst Beschäftigten sich entscheidet, Rechtsrat durch die Veröffentlichung eines Ratgebers - hier: Umzugsfibel für Inlandsumzüge der Angehörigen der Bundeswehr - zu erteilen, muss der Inhalt der - auch differenzierten - Rechtslage und den Besonderheiten im Verwaltungsablauf des Dienstherrn Rechnung tragen oder die rechtlichen Ergebnisse als offen darstellen.

2. Auch der Ersatz von Kosten eines Vorprozesses fällt selbst dann in den Schutzbereich des § 839 BGB, wenn der Anspruchsteller Leistungen seiner Rechtsschutzversicherung erhalten und sein Ersatzanspruch insoweit auf die Rechtsschutzversicherung übergegangen ist.

3. Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung stellen keine "anderweitige Ersatzmöglichkeit" i. S. d. § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB dar.

4. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) ist es einem Beklagten nicht ohne Weiteres zumutbar, etwaige Rechtsmittel dem Streitverkündeten zu überlassen und sich auf dessen spätere Zahlungsbereitschaft ihm gegenüber zu verlassen, statt selbst Rechtsmittel einzulegen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 60/02


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