JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 05 / 2003
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| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Der Beschwerdewert bestimmt sich danach, was dem einzelnen Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung versagt oder auferlegt wird. Wenn ein Beschwerdeführer zu Einsichtgewährung in Unterlagen verpflichtet wird, ist in der Regel alleine der Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich, der die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 217/01 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 05 / 2003 - Seite 8" © JuraForum.de — 2003-2012
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