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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 04 / 2003
Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 253/03 vom 16.04.2003
| Rechtsgebiete: | GG, StVollzG |
| Leitsatz: | Das Strafvollzugsgesetz ermächtigt nur zur optischen und akustischen Überwachung, d.h. zum Mithören von Telefongesprächen, die der Gefangene mit der Außenwelt führt, nicht jedoch zur Speicherung von Verbindungsdaten und Gesprächsinhalten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 253/03 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 251/03 vom 16.04.2003
| Rechtsgebiete: | GG, StVollzG |
| Leitsatz: | Das Strafvollzugsgesetz ermächtigt nur zur optischen und akustischen Überwachung, d.h. zum Mithören von Telefongesprächen, die der Gefangene mit der Außenwelt führt, nicht jedoch zur Speicherung von Verbindungsdaten und Gesprächsinhalten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 251/03 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 32/02 vom 16.04.2003
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Wenn sich der Käufer auf Nachbesserungsversuche des Verkäufers eingelassen hat, kommt es für die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit der Kaufsache auf deren Zustand nach dem letzten Nachbesserungsversuch an, dem der Käufer zugestimmt hat. Ein späterer Wegfall lässt das Wandlungsrecht - vorbehaltlich sich ausnahmweise aus § 242 BGB ergebender Einschränkungen - nicht mehr entfallen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 207/99. (BGB 459 I,462) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 32/02 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 252/03 vom 16.04.2003
| Rechtsgebiete: | GG, StVollzG |
| Leitsatz: | Das Strafvollzugsgesetz ermächtigt nur zur optischen und akustischen Überwachung, d.h. zum Mithören von Telefongesprächen, die der Gefangene mit der Außenwelt führt, nicht jedoch zur Speicherung von Verbindungsdaten und Gesprächsinhalten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 252/03 |
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