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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 04 / 2003
Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 24/03 vom 30.04.2003
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter ist die Kammer oder der Senat in vollständiger Besetzung berufen, auch wenn die Sache dem Einzelrichter zu alleiniger Entscheidung übertragen war. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 24/03 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 119/03 vom 30.04.2003
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde ist nicht unverschuldet, wenn ein geschäftserfahrener Aktionär und früherer Vorstandsvorsitzender es in einem Verfahren betreffend die gerichtliche Abberufung von Liquidatoren einer Aktiengesellschaft unterlässt, sich alsbald nach Zustellung einer Beschwerdeentscheidung über Form und Frist des von ihm beabsichtigten Rechtsmittels zu informieren. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 119/03 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 93/02 vom 29.04.2003
| Rechtsgebiete: | HWiG, VerbrKrG |
| Leitsatz: | Beim finanzierten Immobilienerwerb liegt grundsätzlich keine wirtschaftliche Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag vor. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn beide Verträge durch den gleichen Strukturvertrieb vermittelt wurden. Ist ein Verbraucherkreditvertrag nach dem HTWG widerrufen worden, ist der Darlehensnehmer grundsätzlich auch dann verpflichtet, an den Darlehensgeber die ausgezahlte Valuta zurückzuzahlen, wenn diese auf seine Weisung hin an einen Dritten geflossen ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 93/02 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 422/02 vom 28.04.2003
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Ist die Feststellung über die Berufsmäßigkeit bei der Bestellung eines Berufsbetreuers versehentlich unterblieben, so ist diese Entscheidung von Amts wegen oder auf Antrag des Betreuers nachzuholen. Erst danach kann über den Vergütungsantrag oder ein Rechtsmittel im Vergütungsfestsetzungsverfahren entschieden werden. In diesen Fällen beginnt die Ausschlussfrist des § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB erst mit der Wirksamkeit der nachgeholten Feststellung über die Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung zu laufen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 422/02 |
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