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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum02 / 2003 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 02 / 2003



Insgesamt sind 45 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 2/03 vom 14.02.2003

Rechtsgebiete:MarkenG, BRAGO
Leitsatz:Durch § 140 Abs. 3 MarkenG n. F. ist die Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts auf eine Gebühr entfallen. Für die Erstattungsfähigkeit einer Verhandlungsgebühr kommt es allein darauf an, ob der Patentanwalt nach Inkrafttreten des KostenbereinigungsG (1.1.2002) an der mündlichen Verhandlung mitgewirkt hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 2/03



OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 132/01 vom 13.02.2003

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:13.2.2003 Die Domain-Vergabestelle DENIC ist auch nach einem Hinweis auf eine vermeintliche Verletzung der bekannten Marke "Viagra" nicht verpflichtet, die Domain-Namen "viagratip.de", "viagrabestellung.de" und "viagra-dhea-melatonin.de" zu löschen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 132/01

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 35/03 vom 13.02.2003

Rechtsgebiete:KostO, BGB, ErbStG
Leitsatz:1) Bei der Ermittlung des Geschäftswertes für die Erbscheinserteilung ist die vom Erben zu tragende Erbschaftssteuer nicht nach § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen.

2) Eine gegen den der Gebühr zu Grunde gelegten Geschäftswert gerichtete Erinnerung gegen den Kostenansatz ist wegen der umfassenderen Wirkung in einen Antrag auf Wertfestsetzung nach § 31 KostO umzudeuten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 35/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 190/03 vom 13.02.2003

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Leitsatz:1. Wenn bereits nach dem Sachverhalt des Vorlagebeschlusses eine Ausschließung des Verteidigers nicht in Betracht kommt, kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

2. Der Versuch der Strafvereitelung durch den Verteidiger beginnt im Falle der Herbeiführung einer unrichtigen Aussage eines Zeugen mit Beginn von dessen Aussage. Dies gilt auch dann, wenn der Verteidiger dem Gericht zuvor den nicht unterschriebenen Text einer angeblich von dem Zeugen stammenden - tatsächlich jedoch nicht mit ihm abgestimmten - unrichtigen eidesstattlichen Versicherung vorlegt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 190/03


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