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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 02 / 2003
Insgesamt sind 45 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 37/02 vom 19.02.2003
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die vertraglich vereinbarte Änderung des für ein Gewerbegrundstück geschuldeten Erbbauzinses, wenn sich Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einer "nach Recht und Billigkeit" angemessenen Weise entsprechen, richtet sich nicht zwingend nach dem geänderten Grundstückswert. Die Wertsteigerung des Grundstücks, die im Wesentlichen auf einer nicht absehbaren Änderung der planungsrechtlichen Situation beruht, führt jedenfalls dann nicht zu einer auszugleichenden Äquivalenzverschiebung, wenn der Erbbauberechtigte die Möglichkeit einer gesteigerten Nutzung des Grundstücks nicht realisiert. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 21 U 37/02 |
OLG-FRANKFURT – Urteil, 13 U 24/01 vom 19.02.2003
OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 23/02 vom 19.02.2003
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss Owi 1/03 vom 18.02.2003
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Leitsatz: | Die Einschränkung der indiziellen Wirkung der Verwirklichung des Regelbeispiels bei einer im Sinne der Regeltatbestände der BKatV qualifizierten Überschreitung der durch Vorschriftszeichen 274 beschränkten Geschwindigkeit gilt nur, wenn der Kraftfahrzeugführer die ohne das Vorschriftszeichen maßgebliche Höchstgeschwindigkeit einhält. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss Owi 1/03 |
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