JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 02 / 2003
Insgesamt sind 45 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | 1. Soweit es sich bei den Beweisstücken im Sinne des § 147 I 1 2. Alternative um Urkunden und Schriftstücke handelt, ist dem Verteidiger - soweit dies technisch möglich ist - Gelegenheit zu geben, von diesen Ablichtungen zu erstellen. 2. Wird dies vom Vorsitzenden nach der Eröffnung des Hauptverfahrens versagt, steht diese Entscheidung in einem engen inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung und unterliegt deshalb nach § 305 S. 1 StPO nicht der Beschwerde (im Anschluss an Senat in NStZ-RR 2001, 374 unter Aufgabe der Auffassung in StV 2002, 611 ff.). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 234/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zu den zumutbaren Anforderungen an den Kläger zur Ermittlung einer zustellungsfähigen Adresse des Beklagten vor Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klageschrift. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 W 2/03 | |
| Rechtsgebiete: | HausratsVO |
| Schlagworte: | Ehewohnung, Nutzung, Einigung, Nutzungsregelung, konkludente Einigung, Vorabprüfung |
| Leitsatz: | 1) Der Familienrichter hat vorab zu prüfen, ob eine Einigung dera Ehegatten über die Nutzung der Ehewaohnung nach der Scheidung vorliegt, bevor er nach § 1 HausratsVO tätig werden kann. 2) Eine Einigung kann auch in konkludentem Verhalten der Eheleute gesehen werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 166/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 25 U 199/02 | |
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