JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 33 bis 36:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Erledigung, Kosten, Verhandlungsschluß, Befristung |
| Leitsatz: | 1) Eine Änderung, die nach Schluß der mündlichen Verhandlung, aber vor Rechtskraft eingetreten ist, kann nach Wahl im Wege des Rechtsmittels, oder nach Rechtskraft, im Wege der selbständigen Anschlußberufung geltend gemacht werden. Wählt die Partei das Rechtsmittel, trägt sie das Kostenrisiko, wenn der Gegner seine Anträge anpaßt. 2) Das Teilunterliegen durch eine Befristung des Unterhalts kann "verhältnismäßig geringfügig" im Sinne des § 92 Abs. 2 ZPO sein. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 UF 166/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO wegen der Vorgreiflichkeit eines Verwaltungsstreitverfahrens. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 45/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Soweit eine Partei in der Berufung in Ergänzung ihres erstinstanzlichen Vorbringens einen abweichenden Sachverhalt geltend macht, handelt es sich um neues Vorbringen, das nach § 531 I ZPO nicht berücksichtigt werden darf. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 37/02 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 12 / 2002 - Seite 9" © JuraForum.de — 2003-2012
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