JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 11 / 2002
Insgesamt sind 41 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO |
| Leitsatz: | Im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO können Einwendungen gegen die Kostengrundentscheidung nicht erhoben werden. Jedenfalls bei rechtskräftiger Kostengrundentscheidung kommt daher eine Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens mit Rücksicht auf evtl. zukünftige außerordentliche Rechtsbehelfe nicht in Betracht (Abgrenzung gegen § 19 BRAGO). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 25 W 83/02 | |
| Rechtsgebiete: | UrhG, WahrnG |
| Leitsatz: | Der Wahrnehmungszwang besteht auch gegenüber dem Inhaber (Zessionar) von Nutzungsrechten. Nach Sinn und Zweck des Wahrnehmungszwangs setzt die Kündigung des Wahrnehmungsvertrags für die Wahrnehmungsgesellschaft das Vorliegen besonderer Gründe voraus. Bestehen ernsthafte und nachhaltige Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers, so kann der Wahrnehmungsgesellschaft die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar sein. Die Entscheidung einer Wahrnehmungsgesellschaft, das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber aufgrund einer Rechtsberühmung Dritter zu beenden, kann eine schuldhafte Vertragsverletzung begründen. Die Übertragung des Urheberrechts in einem von ausländischen Rechtsvorstellungen geprägten Vertrag ist für die Bundesrepublik Deutschland als Schutz- und Verwertungsland als ausschließliche Nutzungsrechtseinräumung zu verstehen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 10/00 | |
| Rechtsgebiete: | KostO, ZPO, GG |
| Schlagworte: | Außerordentliche Beschwerde, Gehörsverletzung, Notarkostenbeschwerde, Zulassung, Anfechtung, Verletzung rechtlichen Gehörs |
| Leitsatz: | 1) Über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 156 Abs. 2 S. 2 KostO entscheidet allein das Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Zulassung und Nichtzulassung sind nicht selbständig anfechtbar. Rügen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist im Rahmen einer Gegenvorstellung durch das Landgericht nachzugehen. 2) Die mangels Zulassung nicht statthafte Beschwerde wird durch die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht eröffnet. Für die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit reichen weder die Verletzung von Hinweispflichten noch des Amtsermittlungsgrundsatzes aus, noch das Übergehen von Beweisangeboten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 393/02 | |
| Rechtsgebiete: | PartGG |
| Leitsatz: | Zur Bildung des Namens einer Partnerschaft kann auch der von einem Partner gewählte Berufs- oder Künstlername, unter dem er im Berufsleben seit langer Zeit auftritt und den entsprechenden Geschäftskreisen bekannt ist ( Pseudonym ), verwendet werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 319/02 | |
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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 11 / 2002 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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