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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum11 / 2002 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 41 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 143/02 vom 25.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO, FGG
Schlagworte:Ordnungsgeld, Anordnung des persönlichen Erscheinens
Leitsatz:Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet worden ist, setzt voraus, daß in der Ladung die Vorschrift, nach welcher die Anordnung erfolgt, genannt wird und die Belehrung über die Folgen des Nichterscheinens der in Bezug genommenen Vorschrift auch entspricht. Das Formular "Fam 93 RS" genügt diesen Anforderungen nicht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 143/02



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 340/02 vom 25.11.2002

Rechtsgebiete:BVormVG
Schlagworte:Betreuervergütung, Priester, Prediger, Priesterseminar, Ausbildung, Kernbereich
Leitsatz:Die mit einer Abschlußprüfung beendete Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar in der Schweiz vermittelt betreuungsrelevante Fachkenntnisse nicht im Kernbereich, sondern allenfalls am Rande der Ausbildung und rechtfertigt deshalb keine Vergütung mit dem Stundensatz des § 1 Abs. 2 Ziff. 2 BVormVG.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 340/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 216/02 vom 22.11.2002

Rechtsgebiete:WEG, KostO
Leitsatz:Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben. Im Streit mit dem Verwalter über eine Kündigung des Verwaltervertrages bzw. einen Abberufungsbeschluss ist die dem Verwalter (noch) zustehende Vergütung für den Geschäftswert maßgeblich. Liegt diese unter 25.000,00 EUR, kommt eine Ermäßigung nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG noch nicht in Betracht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 216/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ss 356/02 vom 22.11.2002

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Leitsatz:Auf dem Verstoß gegen § 60 Nr. StPO kann das angefochtene Urteil auch beruhen, wenn das Gericht dem fehlerhaft vereidigten Zeugen nicht geglaubt hat. Da eine Rekonstruktion dieser Prozesslage nur selten möglich ist, muss das Revisionsgericht in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ss 356/02


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