JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 11 / 2002
Insgesamt sind 41 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Schlagworte: | Notgeschäftsführung, GOA, Bereicherungsanspruch |
| Leitsatz: | 1) Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnis überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte. 2) Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft die Sanierung von Gemeinschaftseigentum beauftragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Einem Anspruch auf Ersatz nach Bereicherungsrecht steht ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft wegen Übernahmeverschuldens entgegen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 203/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Wer behauptet, eine Telefonrechnung mit Einzelverbindungsnachweisen sei überhöht, muss im Einzelnen vortragen, welche konkreten Gespräche z.B. aus Gründen der Abwesenheit nicht geführt worden sind. Der Klägerin kommt jedenfalls zum Beweis des ersten Anscheins dafür zugute, dass die ihr von ihr vorgenommene Telefonabrechnung richtig ist, wenn bei der technisch-betrieblichen Vollprüfung keine den Zähler beeinflussenden Fehler festgestellt wurden und nach Prüfung der Zählereinrichtung feststeht, dass sich diese in ordnungsgemäßem Zustand befunden haben. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 103/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | 1. Auch der aufgrund neuer Anklage nach zuvoriger Nichteröffnung ergangene Eröffnungsbeschluss ist für den Angeklagten nicht anfechtbar. 2. Das gilt auch im Fall der willkürlichen Eröffnung. (StPO §§ 210 I, 211) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 1256/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Zu den Schutz- und Verkehrssicherungspflichten eines Baumarktes, der seinen Kunden zum Transport der gekauften Waren unentgeltlich Anhänger zur Verfügung stellt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 52/02 | |
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