JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 09 / 2002
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | HausratsVO |
| Schlagworte: | Abgabe, Bindungswirkung, HausratsVO |
| Leitsatz: | Einem Beschluß der Prozeßabteilung über die Abgabe an das Familiengericht innerhalb desselben Gerichts kommt nach § 18 Abs. 1 S. 2 HausratsVO Bindungswirkung zu. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 UFH 5/02 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Im Beschwerdeverfahren ist die Mitteilung eines Beratungsergebnisses an den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers nicht ohne weiteres mit der Bekanntgabe des Beschlusses i. S. v. § 16 I FGG gleichzusetzen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 152/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Schlagworte: | Umgangsrecht, Umgangspfleger, Herausgabepflicht, Zwangshaft, Gewalt, Auskunftspflicht |
| Leitsatz: | Bei nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden, die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. Um die Verpflichtung zur Herausgabe durchzusetzen, kommt Zwangshaft und die Anwendung von Gewalt gegen den sich weigernden Elternteil in Betracht (§ 33 Abs. 2 FGG). Zusätzlich kann in einem solchen Fall dem betreuenden Elternteil die elterliche Sorge insoweit entzogen werden, als es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Insoweit kann Ergänzungspflegschaft angeordnet werden mit der Folge, dass die Kinder an den Pfleger herauszugeben sind.Ergänzungspflegschaft kann auch angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass Eltern ihre Auskunftspflicht gemäß § 1686 BGB erfüllen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 UF 103/00 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 09 / 2002 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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