JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 09 / 2002
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | VVG, AKB, ZPO |
| Leitsatz: | Es ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einer Vortäuschung des Versicherungsnehmers auszugehen, wenn er keinen plausiblen Grund dafür angeben kann, dass er kurz vor der angeblichen Entwendung des versicherten Fahrzeugs noch ein Wertgutachten hat anfertigen lassen, obwohl der Erwerb des Fahrzeugs bereits fünf Jahre zurücklag. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 206/01 | |
| Rechtsgebiete: | DIS-Schiedsgerichtsordnung |
| Leitsatz: | Zum Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 17 Sch 3/01 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Leitsatz: | Zum Begriff der Erörterung im Sinne von § 31 I Nr. 4 BRAGO: Die Erörterung verlangt vom Rechtsanwalt weder eine Argumentation noch eine Verhandlungstätigkeit. Hat das Gericht bereits deutlich gemacht, aus welchen Gründen es die Rechtsauffassung einer Partei für richtig hält, wäre es überflüssige Förmelei, von der begünstigten Partei die Wiederholung der Argumente des Gerichts zu fordern. Folglich verdient der Rechtsanwalt, dessen Obsiegen sich abzeichnet, die Erörterungsgebühr schon dadurch, dass er der Argumentation des Gerichts zum Zwecke der Prüfung, ob Anlass für weitere Ausführungen seinerseits besteht, folgt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 12 W 145/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZuSEG |
| Schlagworte: | Verfahrenspfleger, Vergütung, Absetzungen, Begründung, Begründungspflicht |
| Leitsatz: | Zu der Begründungspflicht im Falle der Absetzung von angemeldeten Kosten des Verfahrenspflegers gehört es, daß im einzelnen angegeben wird, welche Position abgesetzt wird und warum. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 WF 212/02 | |