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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum09 / 2002 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 09 / 2002



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 WF 76/02 vom 30.09.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BSHG
Schlagworte:PKH, wirtschaftliche Verhältnisse
Leitsatz:Allein die Tatsache, daß die Antragstellerin das Guthaben zur Alterssicherung vorgesehen hat, führt nicht dazu, daß es als Schonvermögen außer Ansatz bleiben müsste; eine Härte iSv §§ 115 Abs. 2, 88 Abs. 3 S. 1 und 2 BSHG kann erst angenommen werden, wenn bei Heranziehung der Beträge eine angemessene Alterssicherung überhaupt erschwert würde.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 WF 76/02



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 Ss 49/02 vom 27.09.2002

Rechtsgebiete:StPO, BtMG, GVG
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch. Auf die Feststellung der Wirkstoffmengen kann für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafe in dem Betäubungsmittelstrafrecht nicht verzichtet werden. Zur Nichtberücksichtigung eines Brechmitteleinsatzes als strafmildernd.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 Ss 49/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 U 65/02 vom 27.09.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist besteht nicht, wenn der Vorsitzende den Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist abgelehnt hat, weil dem Antrag auch nicht im Wege der Auslegung zu entnehmen war, bis zu welchem Fristende die Verlängerung begehrt wurde.

2. Die Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist ist nicht gerechtfertigt, wenn der Antrag auf Verlängerung der Frist zwar einen rechtfertigenden erheblichen Grund angeführt hat, der im Allgemeinen die Verlängerung der Frist erwarten ließ, die geltend gemachten Gründe jedoch nicht vorlagen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 U 65/02

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 120/97 vom 25.09.2002

Rechtsgebiete:MB/KK 76
Leitsatz:Die Kosten für eine stationäre Elektro-Akupunktur-Diagnostik und -Therapie nach Voll wegen eines Ekzems an der gesamten Körperoberfläche sind im Rahmen einer privaten Krankheitskostenversicherung nicht erstattungsfähig.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 120/97


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